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-Mehr Wohnlichkeit in der Pflege-
2010 ist das Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (WBQG) in Kraft getreten und wurde nun erstmalig durch die drei von der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz vorgelegten Verordnungen ergänzt. Diese drei Verordnungen geben Mindestanforderungen für die personelle Ausstattung, den Bau und die Mitwirkung von BewohnerInnen in Servicewohnanlagen, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie ambulante Pflegedienste vor. Im Folgenden werden die wichtigsten Eckpunkte der neuen Verordnungen vorgestellt:
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