Zielgruppe: Unternehmensleitung, Heimleitung, Pflegedienstleitung
Die Qualitätsprüfungsrichtlinien der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) vom 11.06.2009 in der Fassung vom 30.06.2009 (QPR) verlangen von den zu prüfenden stationären Einrichtungen Aussagen über die Anwendung der nationalen Expertenstandards des DNQP.
Diese Expertenstandards sind, da sie für alle Formen der pflegerischen Versorgung konzipiert wurden, sehr allgemein und unverbindlich gehalten. Sie sind damit als Vorgabedokument für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen ungeeignet.
Im Rahmen eines Workshops erfolgen:
- Analyse des Ist-Zustandes zur Anwendung der nationalen Expertenstandards des DNQP
- Umsetzung der einrichtungsübergreifenden Empfehlungen in Einrichtungsstandards
- Erstellung der erforderlichen Nachweise
- Initiierung der erforderlichen Pflegestandards (Erstellung, Anpassung)
- Mitarbeiterschulung
Die MDK´s fordern zurzeit die Umsetzung folgender Expertenstandards:
- Expertenstandard Dekubitusprophylaxe in der Pflege
- Expertenstandard Schmerzmanagement in der Pflege
- Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege
- Expertenstandard Förderung der Harnkontinenz in der Pflege
- Expertenstandard Pflege von Menschen mit chronischen Wunden
Folgen werden bei einer Überarbeitung der Qualitätsprüfungsrichtlinien:
- Weitere Expertenstandards nach ihrer Veröffentlichung
Seminardauer: Nur nach Absprache mit dem Dozenten