Seit 1995 gibt es die Pflegeversicherung (SGB XI). Sie hat die Landschaft in der ambulanten und stationären Leistungserbringung grundlegend verändert.
Konzipiert als gesetzliche Sozialversicherung mit Beitragspflicht ist die Pflegeversicherung jedoch anders als die Krankenversicherung keine „Vollkaskoversicherung“, die alle erforderlichen Leistungen komplett bezahlt. Dieser Irrglaube – lange auch von der Politik unterstützt – ist jedoch noch heute in der Bevölkerung weit verbreitet und führt zu Irritationen, besonders dann wenn Pflegebedürftige mit der Pflegeversicherung in Kontakt kommen.
Das der Weg der „Teilkaskoversicherung“-Pflegeversicherung weiter beschritten werden soll, kann als sicher angenommen werden, zumal es ein Bestreben aller politischer Parteien ist, die Sozialabgaben auf abhängige Beschäftigung nicht weiter zu erhöhen und den Faktor Arbeit nicht weiter zu verteuern.
Gleichzeitig wird sich die Nachfrage nach pflegerischen Leistungen aufgrund der demographischen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland weiter erhöhen. Dies bedeutet für Leistungsanbieter weiterhin gute Perspektiven, gleichzeitig wird es den Kostendruck erhöhen, da die einzelne Leistung mit immer weniger Geld finanziert wird. Dieser Herausforderung zu begegnen gelingt bereits heute nicht mehr allen Leistungsanbietern, was das Verschwinden insbesondere von ambulanten Pflegediensten vom Markt erklärt.
Die Pflegeversicherung hat sich – auch unter dem Aspekt der Kostenentwicklung – zu einem komplizierten Regelwerk entwickelt.
Die Systematik des Regelwerks zu verstehen, ist jedoch für Pflegende eine zwangsläufige Aufgabe und die anschauliche Darstellung des SGB XI deshalb Gegenstand dieses Seminars.