Zielgruppe: Alle Mitarbeiter(innen) in der Pflege
Inhalt:
Nachdem wir uns einen Überblick bezüglich der rechtlichen Einordnung des Betreuungsrechts verschafft haben, werden verschiedenste rechtliche Grundlagen dargelegt und erläutert. Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit und Deliktsfähigkeit im Sinne des BGB sind hier nur der Einstieg. Es folgen Erläuterungen der Voraussetzung einer Betreuung und der rechtlichen Stellung betreuter Menschen.
Danach sollen der Einwilligungsvorbehalt, freiheitsentziehende Maßnahmen inkl. der „Bettgitterproblematik“ keine Fremdwörter mehr für Sie sein.
Nachdem die Rechtsstellung, Rechte und Pflichten von Mitarbeiter(innen) im Bereich der Pflege und Arbeit mit Menschen mit Behinderung definiert und dargestellt wurden, werden Altersvorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung erklärt und die Unterschiede herausgearbeitet.
Schließlich gibt es einen Einblick in die Voraussetzungen und zum Verfahren der öffentlich-rechtlichen Unterbringung nach den landesrechtlichen Gesetzen über psychisch Kranke (PsychKG`s).
Ziel:
Ziel des Seminars ist die Wahrung der Rechte betreuter Menschen, Schaffung von Handlungssicherheit und Vermeidung von Haftung.
Seminardauer: 1 x 8 oder 2 x 4 Seminarstunden (à 45 Minuten)