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Re 06 - Rückgriff auf unterhaltsverpflichtete Personen von Sozialleistungsempfängern

Zielgruppe: Leitende Pflegefachkraft, Heimleitung und Angehörige


Inhalt:
Häufig reichen eigenes Einkommen und Vermögen einer Person nicht aus, um den Bedarf, insbesondere an pflegerischer Versorgung, sicherzustellen. Meist leistet dann das Sozialamt.
Mit den Sozialgesetzbüchern II und XII, welche zum 01. Januar 2005 in Kraft getreten sind, folgten gravierende Änderungen für alle Empfänger von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Hilfen nach dem BSHG als Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Bestehen blieb jedoch die Möglichkeit des Sozialhilfeträgers unterhaltsverpflichtete Personen an den Kosten der Pflege zu beteiligen. Unter welchen Voraussetzungen kann der Sozialhilfeträger dies tun? Wie ist mit dem Auskunftsverlangen hinsichtlich der Einkommens- und Vermögensverhältnisse umzugehen? Welche Rechtsschutzmöglichkeiten gibt es?

Ziel:
Ziel des Seminars ist es, einen ersten Überblick hinsichtlich dieser schwierigen rechtlichen Materie zu erhalten um erste Schritte der Rechtslage konform zu gehen.
Eine genauere Festlegung bezüglich der Art und des Umfangs des Fortbildungsbedarfs erfolgt erst nach Rücksprache.

Seminardauer: 1 x 6 oder 2 x 3 Seminarstunden (à 45 Minuten)



Die Experten


Stephan Wittkuhn
  • Rechtskunde
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