Zielgruppe: Alle Mitarbeiter(innen) in der Pflege
Inhalt:
Nachdem wir uns einen Überblick bezüglich der rechtlichen Einordnung des Betreuungsrechts verschafft haben, werden verschiedenste rechtliche Grundlagen dargelegt und erläutert.
Hier ist zunächst auf die Rechtstellung der betreuten Person einzugehen. Nur wenn die Rechte der betreuten Person klar definiert sind, kann man sich der Rechtsposition des gesetzlichen Betreuers zuwenden. Abhängig von den verschiedenen Betreuungsbereichen und der individuellen Situation der betreuten Person erfolgt eine Klarstellung der Betreuerkompetenzen. Anhand der gesetzlichen Regelungen im BGB und FGG werden Kernkompetenzen und Befugnisse herausgearbeitet. Ein kurzer Überblick hinsichtlich des Betreuungsverfahrens mit etwaigen Rechtsschutzmöglichkeiten rundet diesen ersten Überblick ab.
Ziel:
Ziel des Seminars ist die Wahrung der Rechte betreuter Menschen, Schaffung von Handlungssicherheit und Vermeidung von Haftung.
Seminardauer: 1 x 4 Seminarstunden (à 45 Minuten)