Zielgruppe: Alle Mitarbeiter(innen) und Leitungskräfte in der Pflege
Inhalt:
Welche Arten von Ungleichbehandlung sind im arbeitsrechtlichen Bereich grundsätzlich verboten? Gibt es zulässige unterschiedliche Behandlungen wegen beruflichen Anforderungen, der Religion oder Weltanschauung? Ist einer unterschiedliche Behandlung wegen des Alters zulässig?
Welche Verpflichtungen hat der Arbeitgeber seiner Arbeitnehmer(innen) vor Ungleichbehandlungen zu schützen? Welche Rechte haben die Beschäftigten?
Diese offenen Fragen sollen durch einen Überblick hinsichtlich der Inhalte des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes geklärt werden.
Ziel:
Ziel des Seminars ist die Schaffung von Handlungssicherheit für Arbeitgeber(innen) und Beschäftigte.
Seminardauer: 1 x 4 Seminarstunden (à 45 Minuten)