Zielgruppe: Unternehmensleitung, Heimleitung, Pflegedienstleitung
Diejenigen, die die Leistungen der häuslichen Krankenpflege bezahlen, die Krankenkassen haben einen bestimmten Auftrag durch den Gesetzgeber zugewiesen bekommen, die „Sicherstellungsauftrag“. Um diesen erfüllen zu können, haben die Krankenkassen und ihre Verbände bestimmte Regeln aufgestellt, die ambulante (und stationäre) Einrichtungen zwingend befolgen müssen.
Verstöße gegen die personellen Anforderungen können unter Umständen als Straftat gewertet und geahndet werden. Von Rückforderungen der Krankenkassen ganz abgesehen.
Seminardauer: Nur nach Absprache mit dem Dozenten