Ständige Weiterbildung und Qualifizierung sollte wichtiger Bestandteil des Arbeitslebens sein. Wenn der Arbeitgeber eine Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme finanziert, werden häufig Fortbildungsvereinbarungen geschlossen. Hierbei gilt es für die Arbeitnehmerin/ den Arbeitnehmer einiges zu beachten.
Welche Regelungen sollten in der Fortbildungsvereinbarung enthalten sein? Ist es möglich Bindungsfristen und Rückzahlungsmodalitäten zu vereinbaren, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Sind die betrieblichen Mitbestimmungsorgane wie Betriebsräte zu beteiligen?
Stephan Wittkuhn, Rechtsanwalt mit den Tätigkeitsschwerpunkten Arbeits- und Sozialrecht, informiert unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundearbeitsgerichts (BAG) über diese und weitere arbeitsrechtlichen Fragen, die mit diesem Themenkreis im Zusammenhang stehen.