Jahrelang hat sie gearbeitet, nie gefehlt. Auch wenn es ihr mal nicht so gut ging, blieb sie wegen so einem „Wehwehchen“ doch nicht gleich zuhause. Krankfeiern gibt’s nicht, da musst du durch, hieß ihre Devise.
Die Kollegen schauen schon, der Personalchef hat ihr bei
einem Krankengesprä
ch einen Aufhebungsvertrag angeboten, weil sie die Arbeit nicht mehr schafft. Gleichwohl wurde die Kündigung angedroht, sollte sie sich weigern ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen.
Was bedeutet BEM? Gibt es eine Teilnahmeverpflichtung? Wozu ist BEM gut? Wie verhä
lt sich BEM zu einer Kündigung?
Stephan Wittkuhn, Rechtsanwalt, informiert über sozial- und arbeitsrechtlichen Fragen, die mit diesem Themenkreis im Zusammenhang stehen.
Die Teilnahme ist kostenlos, auch für Nichtmitglieder.