Unterhaltsrückgriff gegen Angehörige von Sozialhilfeempfängern
Betreuung, Pflege und Versorgung gerade im Alter kosten Geld. Häufig kann es sein, dass die eigene Rente oder das Ersparte nicht ausreicht, um die Versorgung im Alter komplett alleine zu finanzieren.
Natürlich gibt es die Pflegeversicherung. Aber was ist, wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen? Unter welchen Voraussetzungen muss das Sozialamt leisten? Müssen Kinder sodann immer mit Zahlungsaufforderungen rechnen? Was darf das Amt fordern, was nicht? Gibt es Höchstgrenzen bei Zahlungsverpflichtungen?
Diese und weitere Fragen wird Rechtsanwalt Stephan Wittkuhn auch mit Rechenbeispielen beantworten.