Was muss ich beachten? Wer darf abgebildet sein? Wie kennzeichne ich Bilder richtig?

Wenn es um die Verwendung von Bildmaterial geht, sind im Wesentlichen drei Rechte zu berücksichtigen:

    1. Urheberpersönlichkeitsrecht: 
      Welches festlegt, dass nur der Urheber das Recht zur Urheberbenennung sowie zur Veröffentlichung seiner Werke hat. Zudem kann der Urheber dagegen vorgehen, wenn sein Werk entstellt oder für Zwecke genutzt wird, die sein Werk negativ beeinträchtigen oder sinnentfremden.
    2. Verwertungsrechte:
      Nach dem nur der Urheber über die Vervielfältigung, Ausstellung, Verbreitung und öffentliche Zugänglich- machung seiner Werke bestimmt.
    3. Das Recht am eigenen Bild:
      Das besagt, dass jeder Mensch selbst darüber entscheiden darf, ob und in welchem Umfang Bilder von ihm veröffentlicht werde.

Verwendung von fremdem Bildmaterial

Grundsätzlich gilt, dass alle Bilder, auch wenn Sie im Internet frei zugänglich und herunterladbar sind, urheberrechtlich geschützt sind. Dies gilt für Aufnahmen vom Fotografen ebenso wie für Schnappschüsse eines Laien. Ob privat, gewerblich, mit Copyright-Vermerk oder ohne, Bilder die Ihnen nicht gehören, dürfen Sie nicht ohne Erlaubnis verwenden und auch nicht verändern.

D.h. wenn Sie ein Originalbild etwa mit einem Bild- bearbeitungsprogramm verändern, dürfen Sie es dennoch nicht als „eigenes Werk“ verwenden und verstoßen zudem gegen das Veränderungsverbot.
Um eine Abmahnung zu vermeiden, ist das sicherste Vorgehen, niemals fremde Bilder zu nutzen.

Verwendung von eigenem  Bildmaterial:

Bilder, z.B. von Landschaften die Sie selbst geschossen haben, dürfen Sie jederzeit auf Ihrer Homepage veröffentlichen.

Bilder von Personen hingegen dürfen Sie nicht ohne weiteres veröffentlichen. Hier besteht das „Recht am eigenen Bild“. Demnach muss jede Person, die auf Ihren Aufnahmen zu erkennen ist, einwilligen, dass Sie das Bild verwenden dürfen. Dies sollten Sie sich auf jeden Fall schriftlich geben lassen. Vorsicht ist auch geboten, wenn Minderjährige auf Aufnahmen zu sehen sind. Für sie müssen ihre Eltern einwilligen.

Umgang mit gekauften Bildern:

Auch gekaufte oder kostenlos-  und „unbeschränkt nutzbare“ Bilder sind nicht bedenkenlos zu verwenden. Lesen Sie die allgemeinen Bedingungen immer ganz genau und prüfen Sie, für welche Zwecke Sie die Bilder tatsächlich nutzen können. Manchmal ist die Nutzung nur für rein private Zwecke erlaubt und schließt somit Ihre Unternehmens-Homepage aus. Am besten dokumentieren Sie den aktuellen Stand der Bedingungen, da diese sich ggf. ändern können.

Für gekaufte Bilder gibt es oft auch gestaffelte Nutzungsbedingungen, die abhängig vom Preis unterschiedliche Nutzungsrechte einräumen. Studieren Sie diese daher sehr genau.

Weitergabe/Übernahme von gekauften Bildern:

Wenn Sie eine Lizenz für die Verwendung eines Bildes erworben haben, schließt dies nicht automatisch ein, dass Sie das Bild einem Freund weiterleiten dürfen und auch er dieses für seine Zwecke nutzt. Die Bildrechte gehören weiterhin dem Urheber bzw. eingeschränkt dem Bildanbieter und dieser entscheidet, für welche Zwecke das Bild verwendet werden darf. Sie dürfen das Bild ausschließlich im Rahmen Ihrer Lizenz verwenden.

Kennzeichnung von Bildern:

Ihre eigenen Bilder zu kennzeichnen steht Ihnen frei. Dies ist allerdings empfehlenswert, damit auch Sie als Urheber ermittelt werden können, wenn Ihre Bilder von anderen verwendet werden möchten.

Gekaufte Bilder oder Bilder für die Sie eine Lizenz zur Verwendung erworben haben, müssen so gekennzeichnet werden, wie der Urheber oder Lizenzanbieter es vorschreibt.

Fälschlicherweise wird immer wieder angenommen, den Anbieter (z.B. Fotolia) anzugeben, würde reichen. Dem ist aber nicht so. Neben der Anbieterkennzeichnung muss auch der Fotograf  genannt werden.

Beispiele:

© iStockphoto.com / Mitgliedsname des Künstlers
© Name des Künstlers – Fotolia.com

Diese Kennzeichnung muss entweder direkt im Bild oder darunter eingefügt werden.

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Foto:  © magann – Fotolia.com

Eine Einbindung im Impressum ist ebenfalls möglich, wenn zusätzlich die Seite, auf der das Bild zu finden ist, angegeben wird.

Beispiel:

Bildnachweis verwendete gekaufte Bilder:

  • Headerbild: ©iStockphoto.com/ absolut_100
  • /de/ueber-uns/Leitbild: © Robert Kneschke – Fotolia.com

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Homepage alle relevanten Bildnachweise an richtiger Stelle enthält, kontaktieren Sie unsgerne.  Wir überprüfen Ihre Homepage kostenlos.

Die in diesem Artikel enthaltenen Hinweise können keinesfalls eine rechtliche Beratung ersetzen oder das Risiko einer Abmahnung ausräumen. Eine mögliche Rechtsverletzung wird letztlich im Einzelfall vom Gericht beurteilt und ggf. verfolgt.