Die Entwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass sich in der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland einige innovative Evolutionsschritte vollzogen haben. Es wurden neue Versorgungsmodelle entwickelt, die den unterschiedlichen Bedürfnissen von Menschen in der letzten Zeit ihres Lebens gerecht werden. In Zeiten der Selbstbestimmung und Transparenz auf Patientenseite wird die Palliativversorgung in Deutschland auch im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen einen großen Stellenwert einnehmen. Die Zahl der Sterbefälle wird trotz einer steigenden Lebenserwartung von ausgehenden 900.000 (2015) bis zum Jahr 2050 bei circa 1,1 Millionen Menschen liegen, und damit immer deutlicher die Geburtenrate übersteigen.

Inhaltsverzeichnis:

  • Anbieter Hospiz- und Palliativversorgung
  • Regionale Angebotsverteilung Hospiz- und Palliativversorgung
  • Palliativversorgung Voraussetzung und gesetzliche Grundlage
  • Palliativversorgung Kosten und Finanzierung
  • Liste Palliativanbieter und Hospizversorgung Deutschland
  • Fazit
  • Definitionen – Welche Versorgungsformen in der Palliativversorgung gibt es?
  • Quellenangabe
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    Anbieter Hospiz- und Palliativversorgung

    Der Markt der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland zeichnet sich durch seine Vielfalt an Versorgungsmöglichkeiten und Interdisziplinarität aus. Von rund 3.000 Versorgungseinrichtungen und –diensten fallen rund 18 Prozent auf die klassische stationäre Versorgung in einem stationären Hospiz oder auf einer Palliativstation eines Krankenhauses. Innerhalb des stationären Bereichs gibt es zum aktuellen Zeitpunkt 231 Hospize und Kinderhospize sowie 313 Palliativstationen in Kliniken. Aus der Analyse geht hervor, dass eine palliativmedizinische Station im Durchschnitt mit 8 Betten ausgestattet ist. Pro Hospiz konnten 10 Betten im Durchschnitt und Median  bundesweit ermittelt werden.

    Die restlichen 82 Prozent fallen auf die verschiedenen Versorgungsformen im ambulanten Bereich. Das größte Segment bilden die ambulanten Hospizdienste mit rund 1.400 Institutionen, die hauptsächlich aus ehrenamtlichen Mitarbeitern bestehen. Die zweitgrößte Gruppe besteht aus knapp 700 niedergelassenen Ärzten mit einer palliativmedizinischen Qualifikation sowie am Krankenhaus oder MVZ angestellte Palliativmediziner. Eine neuere Versorgungsform, die der Gesetzgeber 2007 beschlossen hat, ist die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV), die mit 314 SAPV-Teams mittlerweile knapp 13 Prozent im ambulanten Sektor ausmacht.

    Der Großteil der Palliativversorger befindet sich in freigemeinnütziger Trägerschaft, deren Anteil sowohl ambulant, als auch stationär etwa 60 Prozent beträgt. Der Anteil privatwirtschaftlicher Trägerliegt in der ambulanten Versorgung mit 32 Prozent deutlich höher als im stationären Bereich, der einen privatwirtschaftlichen Marktanteil von etwa 10 Prozent aufweist. Die Ursache liegt in der Vielzahl niedergelassener Palliativmediziner, die den privaten Sektor in der ambulanten Versorgung prägen. Der hohe Anteil von 26 Prozent kommunaler Strukturen im stationären Sektor geht auf die Palliativstationen kommunal betriebener Krankenhäuser zurück.

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    Zu den größten freigemeinnützigen Trägern in der Hospiz- und Palliativlandschaft zählen insbesondere die großen Wohlfahrtsverbände der Malteser, Diakonie, Caritas,  Deutsches Rotes Kreuz und Johanniter.

Regionale Angebotsverteilung Hospiz- und Palliativversorgung

Die Betrachtung der verschiedenen Versorgungsformen in Bezug auf die regionale Verteilung und die Sterberaten der einzelnen Bundeländer zeigt auf, dass die Länder Baden-Württemberg, Saarland, Niedersachsen und Bremen im Verhältnis die meisten Versorgungseinrichtungen zur Sterberate der Bevölkerung vorhalten. Auffällig ist, dass in den neuen Bundesländern die Anzahl der Einrichtungen vor allem im ambulanten Bereich am geringsten im Verhältnis zur Zahl der Sterbenden ist. Im Bereich der Ambulanten Palliativdienste sticht Baden-Württemberg mit einem Index von 2,8 Einrichtungen, gefolgt vom Saarland mit 2 Einrichtungen pro 1.000 Sterbende hervor. Die Spezialisierte Ambulante Versorgung hat bisher in Niedersachen, Bremen, Hessen und Hamburg das größte Angebot im Verhältnis zur Sterberate.

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Palliativversorgung Voraussetzung und gesetzliche Grundlage

Therapien am Lebensende und Behandlungsbegrenzungen erfordern Behandlungsentscheidungen im Rahmen der Palliativversorgung. Die Behandlungsbegrenzung umfasst Situationen, in denen lebenserhaltende Maßnahmen rechtmäßig beendet oder nicht mehr begonnen werden. Dies ist der Fall, wenn entweder keine Indikation zu lebenserhaltenden Maßnahmen besteht oder der Patient seine Einwilligung diesbezüglich verweigert, etwa im Rahmen einer Patientenverfügung oder durch mündliche Äußerungen.

Die Leistungen, die in den stationären Hospizen erbracht werden regelt § 39a Abs. 1 Satz 4 SGB V. Im ambulanten Bereich beschreibt § 39a Abs. 2 Satz 8 SGB V die Leistungen der ambulanten Hospizdienste. Darüber hinaus regelt seit 2007 das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung mit den §§ 37b und 132d SGB V die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) in der häuslichen Umgebung.

Palliativversorgung Kosten und Finanzierung

Die Finanzierung der stationären Palliativversorgung erfolgt in den Krankenhäusern nach dem DRG-System, das heißt nach fallpauschalierten Entgelten oder auf Basis von tagesgleichen Pflegesätzen, die die Einrichtung individuell mit den Kostenträgern unter der Voraussetzungen als besondere Einrichtung anerkannt zu werden, vereinbart hat. Die Kosten der stationären Hospizversorgung werden nahezu vollständig von der jeweiligen Kranken- und Pflegekasse übernommen. Die übrigen 5% der Kosten werden durch das stationäre Hospiz bzw. den Träger durch Spenden getragen. Patienten sind seit der Gesetzesänderung im Jahr 2009 von einem Eigenanteil befreit.

Ambulante Hospizdienste erhalten für die hauptamtlichen Koordinierungskräfte sowie für Sachkosten eine Förderung durch die Gesetzliche Krankenversicherung nach § 39a Abs. 2 SGB V. Darüber hinaus nicht gedeckte Kosten erbringt der Träger durch Spenden. Für die Betroffenen sind die Leistungen der ambulanten Hospizdienste kostenfrei.

Seit dem 1. April 2007 besteht für gesetzlich Krankenversicherte nach SGB V ein Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Die auf einen besonderen Versorgungsbedarf angewiesene Versicherte können diese Leistungen in Anspruch nehmen, wenn die Verordnung durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgt ist.

Liste Palliativanbieter und Hospizversorgung Deutschland

Die Analyse der Palliativversorgung in Deutschland fußt auf der Liste der stationären und ambulanten Palliativ—Einrichtungen mit Standortangaben und Kapazitäten. Die Grundlagendaten aus der Liste können auf Anfrage für individuelle Datenauswertungen genutzt werden. Des Weiteren steht die Liste der Einrichtungen der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland  zum Abruf bereit.

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Fazit

Bedingt durch den demografischen Wandel ist in den kommenden Jahren und Jahrzehnten ein deutlicher Anstieg der Inanspruchnahme von Palliativversorgung zu rechnen. Der zunehmende Grad an sinkender Informationsasymmetrie bezüglich Gesundheitsleistungen lässt vermuten, dass in Zukunft mehr Patienten selbstbestimmte Entscheidungen in Form von Patientenverfügungen für ein würdiges Ableben treffen werden, indem sie sich für eine palliativmedizinische Begleitung entscheiden. Auf der anderen Seite können durch diese Entwicklung ebenso Kosten für medizinische Maßnahmen eingespart werden, in dem nicht mehr indizierte Therapiemaßnahmen am Lebensende vermieden werden. Dieses Spannungsfeld zwischen medizinisch sinnvollen und ethisch vertretbaren Therapien einerseits sowie umsatzstarken, teuren medizinischen, doch nicht Lebensqualität steigernden Leistungen andererseits hat das Potenzial, sowohl Kostensenkungseffekte im Gesundheitswesen und eine Steigerung der Restlebensqualität von Betroffenen herbeizuführen. Daraus resultiert ein erhöhter Bedarf an Anbietern und Einrichtungen, die sich diesem Versorgungszweig weiter annehmen und Modelle entwickeln, um den Bedürfnissen einer alternden Gesellschaft gerecht zu werden.

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Definitionen – Welche Versorgungsformen in der Palliativversorgung gibt es?

Palliativmedizin

Nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist palliative Therapie die umfassende und aktive Behandlung von Patienten, deren Erkrankung einer kurativen Therapie nicht mehr zugänglich ist, und für die das Behandlungsziel die bestmögliche Lebensqualität für sie selbst und ihre Angehörigen ist.

Palliativstationen

Palliativstationen sind eigenständige, in ein Krankenhaus integrierte spezialisierte Einrichtungen zur Versorgung unheilbar und lebensbedrohlich erkrankter Menschen. Ziele der Behandlung sind eine Verbesserung oder Stabilisierung der jeweiligen Krankheitssituation, die Verbesserung der Lebensqualität sowie die anschließende Entlassung, soweit möglich nach Hause.

Hospiz (lat. hospitium: Gastfreundschaft, Gast)

Ein stationäres Hospiz ist eine unabhängige, selbstständige Pflegeeinrichtung mit familiärem Charakter, die Schwerstkranken mit absehbarem Lebensende eine palliative Versorgung mit der erforderlichen Geborgenheit und kompetenten Betreuung bietet, wo eine Versorgung im häuslichen Umfeld nicht möglich ist. Wird ein Sterbender nicht zu Hause gepflegt und ist keine Behandlung im Krankenhaus indiziert, so hat er Anspruch auf einen Zuschuss zu stationärer oder teilstationärer Versorgung in Hospizen. Kinderhospize haben in der Regel ein großes überregionales Einzugsgebiet.

Ambulanter Hospizdienst

Ein Ambulanter Hospizdienst ist die Weiterentwicklung einer Hospizinitiative und verfügt über ehrenamtliche qualifizierte Hospizhelfer, die für Betroffene und Angehörige psychosoziale Unterstützung im Sterbe- und Trauerprozess anbieten.

Ambulanter Palliativdienst

Ein Ambulanter Palliativdienst fokussiert sich auf die palliativmedizinische und -pflegerische Betreuung rund um die Uhr. Erforderlich ist eine enge Kooperation mit einem spezialisierten Palliativmediziner, der sowohl beratend tätig ist als auch Hausbesuche bei Bedarf durchführen kann. Die Pflegekräfte verfügen zusätzlich über eine Palliative Care-Weiterbildung und können sowohl beratend als auch pflegend tätig sein. Ziel ist ebenso die Mitarbeit auch mit ambulanten Hospizdiensten sowie erfahrenen Sozialarbeitern, Seelsorgern und Psychologen.

Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV)

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung von Palliativpatienten so weit wie möglich zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer gewohnten, häuslichen Umgebung, in stationären Pflegeeinrichtungen bzw. stationären Hospizen zu ermöglichen. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung richtet sich an Palliativpatienten und deren soziales Umfeld, wenn die Intensität oder Komplexität des Krankheitsverlaufs den Einsatz eines spezialisierten Palliativteams (Palliative Care Team) notwendig macht.

  • spezialisierte palliativärztliche und palliativpflegerische Beratung
  • Koordination von Versorgungsleistungen
  • umfassendes, individuelles Unterstützungsmanagement
  • 24-stündige Erreichbarkeit 24/7
  • Spezialistenstatus (durch Weiterbildung und Erfahrung) der primär in der Palliativversorgung tätigen einzelnen Leistungserbringer

 

Quellen

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/39a.html
http://www.dhpv.de/themen_hospiz-palliativ_palliativmedizin.html
http://www.palliativ-portal.de/Definitionen
https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressekonferenzen/2015/bevoelkerung/Pressebroschuere_Bevoelk2060.pdf?__blob=publicationFile
https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2017/01/PD17_033_12411.html