Inhaltsübersicht:

  • Ansprüche der Patienten an das Entlassmanagement
  • Die Probleme des Entlassmanagement
  • Fazit
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    Immer mehr alte Menschen haben Bedarf an Pflege und Versorgung, wollen jedoch auch so lange wie möglich in ihrem vertrauten Umfeld bleiben. Hierauf reagiert der Gesetzgeber neben dem dritten Pflegestärkungsgesetzt (PSG3), mit dem Versuch einer verbindlichen Regelung eines Rahmenvertrags basierend auf §39 Absatz 1a Sozialgesetzbuch 5 (SGB V) mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung – Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) zur Verbesserung des Entlassmanagements.

    Das Entlassmanagement dient dazu Patienten, die nach einem Krankenhausaufenthalt weitere medizinische und pflegerische Betreuung oder Unterstützung benötigen, eine bedarfsgerechte, individuelle und nahtlose Anschlussversorgung zu gewährleisten. Durch den seit Oktober 2017 bestehenden Rahmenvertrag, der die Anforderungen des Entlassmanagements konkretisiert, haben Krankenhäuser nun mehr Spielraum was die Verordnung der Nachsorge betrifft.

    Was sich in der Theorie schön anhört, stößt in der Praxis jedoch auf Probleme: Koordinations- und Kommunikationsschwierigkeiten, Datenschutz, Unsicherheiten und fehlende Routine im Ablauf sowie eine erschwerte Unterbringung der Patienten in Einrichtungen stellen die Krankenhäuser vor neue Herausforderung, wenn es darum geht, ein gutes Entlassmanagement zu gestalten. Aber auch die Herausforderungen für die Krankenkassen und Kommunen haben sich durch die Gesetzeserweiterungen verändert.  Krankenkassen unterliegen nun einer Ansprechpartnerregelung und sollen als beratende und prozessunterstützende Instanz für das Krankenhaus und den Patienten dienen.  Die Rolle der Kommune ist mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz ebenfalls bedeutender geworden. So obliegt ihnen neben der Pflegeversicherung auch die Aufgabe den Sozialraum der pflegebedürftigen Menschen so zu gestalten, dass diese so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können oder ortsnahe Alternativen vorhanden sind. Weiter ist es Aufgabe der Kommune für Transparenz zwischen den verschiedenen Akteuren zu sorgen und Beratungs-  sowie Informationsangebote zu gewährleisten.

    Ansprüche der Patienten an das Entlassmanagement

    Neben einem individuell erstellten Entlass- und Medikamentenplan hat jeder gesetzlich versicherter Patient, der eine Anschlussversorgung benötigt, Anspruch auf Arzneimittel, Hilfs- und Heilmittel sowie das Recht auf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über bis zu sieben Tage nach Entlassung.

    Der Rahmenvertrag sieht vor, dass das Entlassmanagement bereits mit der Aufnahme des Patienten im Krankenhaus beginnt. In der Regel ist der Sozialdienst des Krankenhauses für die Koordination des Entlassmanagements zuständig. Er koordiniert die multidisziplinäre Zusammenarbeit der Ärzte, Pfleger, Therapeuten, Kranken- und Pflegekassen, sowie mit dem Patienten selbst.  Bei Aufnahme wird der Patient über die Möglichkeit des Entlassmanagements aufgeklärt. Nach seiner Einwilligung wird mit der Erstellung eines individuellen Entlassplans begonnen. Die Pflege hat hierfür einen Expertenstandard zur Hand, der einen reibungslosen Ablauf unterstützen soll. In der Theorie werden während des Aufenthaltes alle nötigen Maßnahmen getroffen, um einen lückenlosen Übergang des Patienten aus dem Krankenhaus in die Nachsorge zu gewährleisten. In der Praxis treten hier jedoch Probleme auf. Die Koordination aller beteiligten Berufsgruppen, dem Patienten und seinen Angehörigen, sowie das Einholen relevanter Informationen benötigt viel Zeit. Die erschwerte Kommunikation untereinander und miteinander, im Bezug auf den Austausch wichtiger Daten und Informationen mit Berücksichtigung des Datenschutzes, verzögert den Ablauf zusätzlich. Da jede Berufsgruppe ihre eigenen Vorgehensweisen und Dokumentationsabläufe hat, steht der Sozialdienst vor der großen Herausforderung, alles so zu filtern, dass jeder auch nur die für Ihn relevanten Informationen bekommt – so soll die Privatsphäre des Patienten gewahrt werden. Die Hauptdokumentation erfolgt in der Regel über das Krankenhausinformationssystem (KIS). Verschiedene Softwarehersteller bieten bereits Updates oder erweiterte Programme zur Unterstützung des Entlassmanagements an. Obwohl der Sozialdienst die Koordination des Entlassmanagements übernimmt, liegt die Hauptverantwortung jedoch bei den Ärzten. Aufgrund der ständigen Rotation von oft noch jungen, nicht sehr erfahrenen Ärzten, auf den Stationen, besteht hier noch eine große Unsicherheit. Da für die Verordnung von Arznei- und Hilfsmitteln, sowie ambulanten Leistungen, bisher die niedergelassenen Haus- oder Fachärzte zuständig waren, fehlt den Krankenhausärzten bislang noch die nötige Routine. Die Krankenhäuser reagieren auf diese Herausforderung bereits mit speziellen Fortbildungen und Seminaren für Ärzte.

    Die Probleme des Entlassmanagement

    Da das Entlassmanagement bereits vor Einführung des Rahmenvertrags eine wichtige Rolle – insbesondere im Bereich der Intensivmedizin- gespielt hat, sollte es den Krankenhäusern leicht fallen dieses auf alle Bereiche auszuweiten. Dem ist jedoch nicht so. Stattdessen wird nur noch deutlicher, wo die Probleme liegen und immer gelegen haben. Der einzige Vorteil einer Entlassung aus der Intensivmedizin ist, dass in der Regel mehr Zeit für die Vorbereitung der Entlassung vorhanden ist. Und Zeit ist hier ein entscheidender Faktor. Da das Angebot spezieller Datenbänke, die stetig aktualisiert und speziell für die Suche passender Einrichtungen optimiert sind, noch ausbaufähig ist, behelfen sich die Verantwortlichen mit den vorhandenen Suchmaschinen, die nicht für die Bedürfnisse des Entlassmangement erstellt wurden. Hier sind vor allem der fehlenden Überblick über die Leistungserbringer hinweg, in Gründung und Auflösung befindliche Leistungserbringer sowie die automatisierte Erstellung von Anbieterlisten zu nennen, die eine professionelle Entlassmanagementdatenbank auszeichnet. Dies ist in der Regel sehr zeitraubend, da die nötigen Informationen wie beispielsweise Kapazität, Kosten, Ansprechpartner und spezielle Leistungen der Einrichtung gar nicht angezeigt werden.  Die Unwissenheit der Beteiligten aufgrund fehlender transparenten Informationssysteme führt oft dazu, dass Fragen der Kostenübernahme der (Kurzzeit-)pflege, oder die Gewährleistung der verordneten Leistungen selbst am Tag der Entlassung noch offen sind. Zu den bereits genannten Problemen kommt außerdem die schon immer bestehende, mangelnde Kommunikation zwischen Krankenhäusern und externen Einrichtungen hinzu.  Fehlende Ansprechpartner und unzureichende Informationen über den Patienten und seine Versorgung behindern einen reibungslosen Übergang und sorgen für großen Unmut bei den Einrichtungen. In diesem Zusammenhang ist es besonders wichtig, die Situation aus den Augen der betroffenen zu sehen und vor allem Handlungsempfehlungen und Unterstützungsleistungen einfach  und verständlich zugänglich zu machen.

    „Die täglich Praxis zeigt uns immer wieder, dass vor allem einfache Sprache zur Darstellung komplexer Zusammenhänge sowie die Ausrichtung an der Praxis im Alltag von Bedeutung ist. Und damit meine ich nicht die nächste App sondern Leitfäden, Checklisten und ein offenes geschultes Ohr“
    (Martina Bliefernich – Intensivkrankenschwester und Chefentwicklerin Pflegeberatungsprodukte)

    Fazit

    Dass das Entlassmanagement verbindlich wurde und die Hauptverantwortung bei den Krankenhäusern liegt ist eine gute Sache. Dennoch darf nicht zu viel auf einmal erwartet werden. Weder von den Krankenhäusern, noch von den beteiligten externen Einrichtungen. Das Gesundheitswesen befindet sich hier in einer klaren Übergangsphase und muss sich mit alten Problemen und neuen Gegebenheiten auseinandersetzen. Das Meistern der Situation benötigt, neben Aufklärung und dem finden einer Routine, auch die Offenheit sich weiter zu entwickeln. Abläufe, wenngleich sie bisher auch funktioniert haben, sollten hinterfragt und optimiert werden.