Die Zahl der ambulant betreuten Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen in Bayern ist weiter gestiegen. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml am Sonntag hingewiesen. Huml betonte: “Wenn Pflegebedürftige nicht mehr in ihrem häuslichen Umfeld bleiben können und ein Heimaufenthalt nicht gewünscht ist, stellen ambulant betreute Wohngemeinschaften eine immer beliebtere Alternative dar.”

Zum Jahresende 2018 gab es in Bayern 363 ambulant betreute WGs – 24 mehr als im Vorjahr. Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen, die hier betreut werden, stieg von 2.364 auf 2.601. Das bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium fördert den Aufbau einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft mit einer Anschubfinanzierung von maximal 40.000 Euro im Rahmen der Förderrichtlinie Pflege – WoLeRaF.

Huml unterstrich: “Wir wollen den flächendeckenden Ausbau dieser Wohnform in Bayern auch künftig weiter voranbringen. In diesem Jahr stellen wir dafür Mittel in Höhe von 750.000 Euro zur Verfügung. Seit 2008 konnten wir insgesamt 90 ambulant betreute Wohngemeinschaften mit knapp 2,9 Millionen Euro fördern.”

Die Zahl der betreuten Wohngruppen in Bayern steigen weiter

Derzeit gibt es 104 sogenannte Demenz-WGs in Bayern für Menschen mit Demenzerkrankungen. Eine weitere bedeutende Rolle spielen Intensivpflege-WGs: Knapp 900 Menschen werden im Freistaat derzeit in ambulant betreuten Wohngemeinschaften außerklinisch intensivpflegerisch betreut. Etwa jede zweite WG ist eine Intensivpflege-WG.

Huml erläuterte: “In ambulant betreuten Wohngemeinschaften sind Pflegebedürftige durch selbst organisierte Pflege- und Betreuungsleistungen gut versorgt – und sie leben in einer fast familiären Atmosphäre. Die Mieter gestalten ihren Alltag und das Zusammenleben selbstständig.”

In jeder Wohngemeinschaft ist ein Gremium der Selbstbestimmung einzurichten, das den Kern dieser Wohn- und Betreuungsform darstellt. Ist der Mieter selbst nicht mehr in der Lage, dort seine Interessen wahrzunehmen und zu vertreten, übernehmen die Angehörigen oder ein Vertreter diese Aufgabe. In diesem Zusammenhang hat das bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium auch die “Koordinationsstelle ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern” beauftragt. Ihre Aufgabe ist es, insbesondere mögliche Initiatoren von Wohngemeinschaften wie Dienstleistungsanbieter, kommunale Entscheidungsträger, Bauherren sowie Interessierte aus der Seniorenarbeit zu beraten und zu unterstützen. Die Koordinationsstelle mit Sitz in München veranstaltet regelmäßig Fachtagungen, Seminare und Fachvorträge im Rahmen von Veranstaltungen in allen Regierungsbezirken Bayerns. Bei Bedarf bietet sie auch persönliche und individuelle Beratungsgespräche vor Ort in den Städten, Märkten und Gemeinden an.

(Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege)