Die Sozialservice Gesellschaft des Bayerischen Roten Kreuzes (Rang 24 der Top 30 Pflegeheimbetreiber 2019) hat ihren Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 veröffentlicht. Im folgenden weisen wir Ihnen die spannendsten Informationen aus dem Jahresbericht aus.

“Im Geschäftsjahr 2017 steigt die Betriebsleistung im Vorjahresvergleich um ca. 4,7 % auf TEUR 138.274 (Vorjahr: TEUR 132.087).

Insgesamt verzeichnete die Sozialservice-Gesellschaft des Bayerischen Roten Kreuzes im Jahr 2017 ein Umsatzwachstum von etwa 5 Prozent

Der Betriebsaufwand steigt im Vorjahresvergleich um TEUR 7.080 auf TEUR 132.587 (Vorjahr: TEUR 125.507). Die Steigerung der Betriebsleistung bei gleichzeitig gestiegenem Betriebsaufwand führt zu einer Verschlechterung des Betriebsergebnisses gegenüber dem Vorjahr um TEUR 893 auf TEUR 5.687.

Innerhalb des Betriebsaufwandes steigen die bezogenen Leistungen im Vorjahresvergleich um ca. 2,2 % auf TEUR 30.749 (Vorjahr: TEUR 30.086). Wesentlichster Kostentreiber in diesem Bereich ist der gestiegene Einsatz von Fremdpersonal in der Pflege.

Die Lohnausgaben stiegen von 2016 auf 2017 um rund 8 Prozent

Der Personalaufwand steigt im Vorjahresvergleich um ca. 7,7 % auf TEUR 79.011 (Vorjahr: TEUR 73.392). Der Anstieg des Personalaufwands beträgt TEUR 5.619. Der Anstieg der Personalkosten ergibt sich im Wesentlichen aus den mit der Gewerkschaft ver.di verhandelten Tariferhöhungen und sukzessive ansteigenden tariflich vereinbarten Jahres-Sonderzahlungen. Weitere Faktoren, die zum Anstieg des Personalaufwandes geführt haben, sind zusätzliche Mitarbeiter im Bereich der Sonstigen Dienste und im hauswirtschaftlichen Bereich sowie ein Anstieg der Rückstellungen im Personalbereich.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhen sich, im Wesentlichen aufgrund höherer Verwaltungsaufwendungen sowie höherer Personalnebenkosten, um ca. 9,8 % auf TEUR 5.465 (Vorjahr: TEUR 4.975).

Der ambulante Bereich wuchs stärker als der stationäre.

Das Jahresergebnis entwickelt sich positiv von einem Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 2.833 im Geschäftsjahr 2016 zu einem Jahresüberschuss von TEUR 3.790 im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017. “

Prognose

“Die Auseinandersetzung mit den Rahmenbedingungen für die Pflege in einer immer älter werdenden Gesellschaft ist eine der zentralen Aufgaben der kommenden Jahre.

Während die Zahl der Beschäftigten demografisch bedingt zurückgeht, steigt die Zahl der Pflegebedürftigen auf 4,07 Millionen im Jahr 2030. Aus der Zunahme an Pflegebedürftigen lässt sich rechnerisch ein erhöhter Pflegebedarf in der Pflege ableiten. Gleichzeitig wird die Pflege durch Angehörige aus sozio-demografischen Gründen tendenziell abnehmen, was in Konsequenz wiederum zu einem höheren Bedarf an Pflegeplätzen führt.

Das Angebot an Arbeitskräften im Pflegesektor schrumpft demografisch bedingt, die Nachfrage steigt aus sozio-demografischen Gründen. Sofern nicht mit geeigneten Maßnahmen entgegengesteuert wird, resultiert 2030 eine Pflegelücke in Höhe von über 730.000 Personen.

Die zum 01.01.2017 in Kraft getretene 2. Stufe des Pflegestärkungsgesetz II hat auch zu einer Veränderung der Vergütungsregelung im stationären Bereich geführt. In den Pflegegraden 2 bis 5 zahlen alle Bewohner den gleichen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil. Der sich von Pflegegrad 2 zu Pflegegrad 5 für die stationäre Pflegeeinrichtung erhöhende Versorgungsaufwand und der von Pflegegrad zu Pflegegrad höhere Personalschlüssel wird künftig allein durch die gesetzlich geregelten (und damit in der Staffelung der Pflegegrade nicht mehr verhandelbaren) Leistungsbudgets des § 43 SGB XI geregelt.

Um dem für die Einrichtungen erhöhten finanziellen Aufwand der steigenden Pflegegrade gerecht zu werden, wurde in Bayern eine Regelung getroffen, die dazu führt, dass mit jeder Pflegesatzverhandlung eine Anpassung der Personalschlüssel stattfindet. Ob diese Regelung auch nach 2020 Bestand haben wird bleibt abzuwarten.

Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil wird vermutlich zu einer Veränderung der Marktsituation führen, da die finanzielle Eintrittsschwelle für neue Bewohner von stationären Einrichtungen mit niedrigen Pflegegraden zukünftig deutlich höher liegen wird als unter den alten Bedingungen. Dieses wird mit der Zeit vermutlich zu einer Verschiebung hin zu den höheren Pflegegraden in den stationären Einrichtungen führen.

Diese Entwicklung ist vor allem deshalb problematisch, da der Fachkräftemangel als zentrale Herausforderung der nächsten Jahre betrachtet wird. Im engen Zusammenhang damit steht die geplante Stärkung des Berufsbildes der Altenpflege, insbesondere in Hinblick auf die Ausgestaltung des neuen Pflegeberufsgesetzes. Nachdem es im März 2017 zu einer Einigung in der Ausgestaltung des Pflegeberufereformgesetzes gekommen ist, bleibt abzuwarten, inwieweit der gefundene Kompromiss wie geplant ab 2019 umgesetzt werden wird und ob der Kompromiss zu einer Verbesserung der Fachkräftesituation in der Altenpflege führen wird. Dieses wird durchaus kontrovers diskutiert. Womöglich führt der geplante Abschluss einer geprüften Pflegeassistenz nach zwei Ausbildungsjahren Generalistik dazu, dass über einen neuen Berechnungsmodus der vorgeschriebenen Fachkraftquote von 50 % diskutiert wird.

Im Bezug auf das AVPfleWoqG hat die Sozialservice-Gesellschaft bis zum 31.08.2016 die für sie notwendigen Befreiungsanträge gestellt. Bisher sind nur wenige Bescheide erteilt worden, sodass die sich daraus ergebenden Kosten für notwendige Umbaumaßnahmen noch nicht beziffert werden können.

Für das Geschäftsjahr 2018 wurde eine Planung mit einem positiven Jahresergebnis von TEUR 940 sowie einem leicht über dem Vorjahr liegenden Jahresumsatz durch den Aufsichtsrat genehmigt.”

(Quelle: Jahresabschluss 2017, Sozialservice-Gesellschaft des Bayerischen Roten Kreuzes)