„Die Ausführungen der Bundesregierung sind ein klares Bekenntnis zu unternehmerischer Freiheit und fairem Wettbewerb in der Pflege.“ So kommentiert Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), die kürzlich veröffentlichte Antwort auf eine an die Bundesregierung gerichtete Kleine Anfrage von Nicole Westig MdB (FDP) zu den marktwirtschaftlichen Strukturen in der Altenpflege. „Eindrücklich wird darauf hingewiesen, dass private Anbieter nicht nur für einen funktionierenden Wettbewerb von Bedeutung sind, sondern auch einen entscheidenden Beitrag liefern, um die erforderlichen Investitionen in Pflegeheime und -angebote stemmen können“, zitiert Meurer aus der Drucksache 19/8924 des Deutschen Bundestages. „Ohne uns wäre heute der Versorgungsmangel noch gravierender“, so Meurer.

Des Weiteren führe die Bundesregierung aus, dass Pflegeeinrichtungen nach betriebswirtschaftlichen Kriterien und Maßstäben geführt werden sollen und dass das unternehmerische Risiko honoriert werden müsse. Zudem eröffne die Pflegeversicherung angesichts ihrer grundsätzlich wettbewerbsrechtlichen Ausrichtung von Anfang an die Möglichkeit für Pflegeeinrichtungen, Gewinne zu erzielen. „All diese Erklärungen sind hoffentlich dazu geeignet, der von Gesundheitsminister Jens Spahn angezettelten Debatte über die Höhe von Gewinnmargen in der privaten Pflege endlich ein Ende zu bereiten“, so der bpa-Präsident. „Es ist an der Zeit, den Fokus wieder auf die Qualität der vereinbarten und erbrachten Leistung zu richten, statt eine abstrakte und investitionsfeindliche Debatte zu führen.“

Angesichts des Umstands, dass „endlich wieder die Vernunft regiere“, hofft Meurer nun auch darauf, dass die Diskussion um ein von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil geplantes bundeseinheitliches Lohndiktat bald vom Tisch ist: „Die Umsetzung dieser Pläne hätte unter anderem zur Folge, dass die grundsätzlich wettbewerbsrechtliche Ausrichtung der Pflegeversicherung unterminiert wird und es zu einer nicht mehr beherrschbaren Kostenexplosion käme“, warnt Meurer. Der Arbeitgeberverband des bpa (bpa AGV) hatte am 27. März 2019 ein Gutachten vorgestellt, das erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen allgemeinverbindliche Tarifverträge geltend machte.

In den vergangenen drei Jahren erhöhte sich der Marktanteil der 30 größten Unternehmen um 2 Prozentpunkte von 19,5 Prozent auf nunmehr 21,5 Prozent. Laut aktuellen Daten der Pflegedatenbank werden rund 46 Prozent aller Pflegeheime von privaten Anbietern betrieben.

(Quelle: Pressemitteilung bpa // Daten von pflegemarkt.com)