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Vorrichtung zur Desinfektion von Hilfsmitteln in der Rehatechnik

Vorrichtung zur Desinfektion von Hilfsmitteln in der Rehatechnik, Patentantrag der Häussler Medizin- und Rehatechnik GmbH Veröffentlichungsnummer: DE 20 2019 102 033 U1 Quelle: DEPATISnet

Anmelder des am 09.04.2019 angemeldeten, und am 15.04.2019 eingetragenen Patents ist die Häussler Medizin- und Rehatechnik GmbH, 89081Ulm, Hauptanspruch des Patents sei eine „Vorrichtung zur Desinfektion von Hilfsmitteln der Rehatechnik umfassend eine Kammer, wobei die Kammer einen Zugang zur Aufnahme der Hilfsmittel umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass in der Kammer mindestens eine Strahlungsquelle zur Erzeugung von UV-Strahlung angeordnet ist.“

Die Erfindung betrifft dabei eine Vorrichtung zur Desinfektion von Hilfsmitteln in der Rehatechnik.

Das Patent beschäftigt sich mit der Problematik, dass in der Pflege viele rehatechnischen Hilfsmittel vermietet und verleast werden, was es notwendig macht sie vor einer erneuten Vermietung oder Verleasung hygienisch zu reinigen und zu desinfizieren.

Das Patent sieht dabei eine Problematik bei dem zeitintensiven Reinigungs- und Trockenvorgang. Aufgabe der vorliegenden Erfindung sei, eine Vorrichtung bereitzustellen, welche diese Nachteile des Standes der Technik löst.

„Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Desinfektion von  Hilfsmitteln der Rehatechnik  umfasst eine Kammer mit einem Zugang zur Aufnahme der Hilfsmittel,  wobei  in  der  Kammer  mindestens  eine Strahlungsquelle  zur  Erzeugung  von  UV-Strahlung angeordnet ist. Insbesondere können die Hilfsmittel Betten, Rollstühle, Gehhilfen und Badehilfen umfassen. Die Kammer ist  in  ihren  Abmessungen  also  so  groß, dass ein rehatechnisches Hilfsmittel, z.B. ein Rollstuhl oder ein zusammengeklapptes Bett, aufgeno-men werden kann. In  einer  Variante  der  Erfindung  kann  das Hilfsmittel aus mindestens zwei Raumrichtungen von der UV-Strahlung bestrahlt werden.

Veröffentlichungsnummer: DE 20 2019 102 033 U1