Seit kurzem ist es amtlich: Mit Inkrafttreten des so genannten Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) können demnächst auch die Leistungen von Betreuungsdiensten mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Damit erkennt der Gesetzgeber die Bedeutung der häuslichen Betreuung in der pflegerischen Versorgung an. Einer der größten deutschen Anbieter in diesem Bereich ist dabei die Home Instead GmbH (Rang 1 der Top 15 Pflegedienste 2019)

Das bedeutet auch, dass die Ansprüche an die Qualität der Betreuung entsprechend hoch sind. Die Betreuer müssen angemessen geschult sein, die Abläufe beim Betreuungsdienstleister reibungslos, sicher und standardisiert funktionieren. Die Qualitätskriterien für die reinen Betreuungsdienste sind allerdings derzeit noch in Arbeit.

Weitere neue Reglungen

Patienten sollen schneller Termine bekommen

Terminservicestellen werden bis zum 1.1.2020 zu Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle weiterentwickelt:

  • Auch Terminvermittlung zu Haus- und Kinderärzten und Unterstützung bei der Suche nach dauerhaft versorgenden Haus-, Kinder- und Jugendärzten;
  • 4-Wochenfrist gilt auch für die Vermittlung termingebundener Kindervorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen);
  • Über bundesweit einheitliche Notdienstnummer (116117) spätestens zum 1. Januar 2020 täglich 24 Stunden an sieben Tagen pro Woche (24/7) erreichbar;
  • In Akutfällen werden Patienten spätestens zum 1. Januar 2020 auch während der Sprechstundenzeiten an Arztpraxen oder Notfallambulanzen oder auch an Krankenhäuser vermittelt;
  • Wartezeit auf eine psychotherapeutische Akutbehandlung darf maximal nur 2 Wochen betragen;
  • Online-Angebot zu Terminservicestellen (damit Termine nicht nur telefonisch, sondern auch online oder per App vereinbart werden können);
  • Die Kassenärztliche Bundesvereinigung regelt Näheres zur einheitlichen Umsetzung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen.

Mehr Leistungen und bessere Versorgung

  • Ausschreibungen für Hilfsmittel (z.B. Inkontinenz- und Gehhilfen) werden abgeschafft. Dadurch wird sichergestellt, dass es bei der Versorgung mit Hilfsmitteln keine Abstriche bei der Qualität gibt.
  • Bei den Heilmittelerbringern werden die Preise für die Leistungen der Therapeuten zum 1. Juli 2019 bundesweit auf dem höchsten Niveau angeglichen. Die Honorarentwicklung wird von der Grundlohnsumme abgekoppelt und ermöglicht stärkere Honorarsteigerungen als bisher. Außerdem soll es bundesweit einheitliche Verträge geben, die Zugangsbedingungen der Therapeuten zur Versorgung werden verbessert und die Therapeuten können unabhängiger über die Behandlung der Patienten entscheiden (sog. „Blankoverordnung“). Entsprechende Verträge sind bis zum 15. November 2020 zu schließen.
  • Für junge Erwachsene, die an Krebs erkrankt sind, werden die Kosten für die Kryokonservierung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Durch die Konservierung von Keimzellgewebe, Ei- und Samenzellen kann diese Patientengruppe auch nach einer Krebsbehandlung noch Kinder bekommen.
  • Arzneimittel zur Vorbeugung einer Infektion mit dem HI-Virus („Präexpositionsprophylaxe, PrEP“) werden für Menschen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
  • Die Versorgung mit Impfstoffen wird verbessert. Die Möglichkeit für Exklusivverträge mit einzelnen Herstellern über saisonale Grippeimpfstoffe entfällt und die Apothekenvergütung für diese Impfstoffe wird neu geregelt.
  • Reine Betreuungsdienste (mit Hilfen bei der Haushaltsführung und häuslichen Betreuungsleistungen wie z.B. Gespräche führen, gedächtnisfördernde Beschäftigung, Begleitung bei Spaziergängen, etc.) werden für die Leistungserbringung von Sachleistungen in der ambulanten Pflege zugelassen. Damit verbessert sich die Pflege zu Hause, weil mehr Berufsgruppen zur Versorgung zur Verfügung stehen.
  • Die Versorgung mit Hebammen wird verbessert. Dem GKV-Spitzenverband wird die Aufgabe übertragen, Versicherten im Internet (und per App) ein Suchverzeichnis zu Kontaktdaten und dem Leistungsspektrum von Hebammen anzubieten. Ehemaligen Hebammen und Entbindungspflegern wird der Wiedereinstieg in ihren Beruf erleichtert. Krankenhäuser erhalten Unterstützung, um ihren Hebammen eine geeignete Kinder-Betreuung anzubieten.
  • Die Festzuschüsse für Zahnersatz werden ab dem 1. Oktober 2020 von 50 auf 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung erhöht. Dadurch werden die Versicherten, die auf eine Versorgung mit Zahnersatz angewiesen sind, finanziell entlastet.

Mehr Transparenz in der Versorgung und in der Selbstverwaltung

  • Versicherte sollen wissen, wofür ihre Beiträge ausgegeben werden. Wir verbessern deshalb die Transparenz bei der Veröffentlichung der Vorstandsgehälter bei Krankenkassen, dem medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und den Kassenärztlichen Vereinigungen sowie ihren Spitzenorganisationen, schaffen konkretere gesetzliche Vorgaben für die Beurteilung der Angemessenheit der Vergütung durch die Aufsichtsbehörden und begrenzen künftige Vergütungssteigerungen bei den Spitzenorganisationen auf Bundesebene.
  • Beschränkt wird auch der Einfluss von reinen Kapitalinvestoren auf medizinische Versorgungszentren (MVZ). So dürfen Erbringer nichtärztlicher Dialyseleistungen künftig nur fachbezogene MVZ gründen. Auch die Gründungsbefugnis für zahnmedizinische Versorgungszentren durch Krankenhäuser wird eingeschränkt.

Alle Änderungen durch das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz erhalten Sie auf der Webseite des Bundesgsundheitsministeriums.

(Quelle: Pressemitteilung HomeInstead & Pressemitteilung Bundesministerium für Gesundheit)