Das enorme Wachstum des Pflegemarktes wird unter anderen durch Bauvorhaben untermauert. Von klassischen Pflegeeinrichtungen, über Betreutes Wohnen, Tagespflege und Wohngruppen bis hin zur Kombination verschiedener Angebote entstehen in den kommenden Jahren eine Vielzahl neuer Plattformen. Derzeit befinden sich über alle Sektoren hinweg insgesamt rund 850 neue Pflegestandorte in Vorbereitung, 500 Standorte bereits in der Bauphase. Analysiert wurden die bis Ende Februar 2019 bekannt gewordenen Bauvorhaben, die in der Pflegedatenbank gelistet sind. Den größten Teil nimmt hierbei der Bereich des Betreuten Wohnens ein – etwa 480 neue Standorte sind geplant, mehr als die Hälfte davon befindet sich bereits in der Bauphase.

Übersicht der Neubauten der Top Pflegeheimbetreiber in Deutschland Stand Februar 2020

Inhaltsverzeichnis:

  • Heimgesetz sorgt für verstärkte Bauaktivitäten in Baden-Württemberg
  • Ambulante Konzepte weiter auf dem Vormarsch
  • Bauvorschriften mit starken regionalen Unterschieden
  • Einzelzimmerquote nicht nur in NRW und Baden-Württemberg
  • Besonders der bereich des Betreuten Wohnens wächst mit 5 Prozent in Zukunft stark.

    In den in Bau befindlichen und geplanten Anlagen entstehen rund 15.500 neue Wohneinheiten. Zum Vergleich: in Pflegeheimen befinden sich aktuell etwa 26.000 Plätze im Bau oder in der Planungsphase. Gemessen an der aktuell verfügbaren Kapazität beider Sektoren ergibt sich für das klassische Segment der stationären Pflege ein Wachstum vom 3 Prozent, während der Bereich des Betreuten Wohnens um über 5 Prozent zulegt.

    Heimgesetz sorgt für verstärkte Bauvorhaben in Baden-Württemberg

    Besonders in Baden-Württemberg zeigt sich, aufgrund der neuen Einzelzimmerquote im Heimgesetz ein starker Boom an Bauvorhaben.

    Ein erheblicher Anteil der Einrichtungen des Betreuten Wohnens entspricht einem ambulantisierten Modell. Dies bedeutet, dass die Einrichtung nicht einer stationären Pflegeeinrichtung angegliedert ist,sondern die künftigen Bewohner ambulant versorgt werden. Insgesamt rund 300 der geplanten Standorte für Betreutes Wohnen erfüllen diese Kriterien, davon entstehen mit je 60 Einrichtungen die meisten ambulantisierten Neubauten in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Eine Ursache hierfür ist sicherlich in den aktuellen Vorgaben der jeweiligen Heimgesetze zu finden, die in beiden Ländern strenge Auflagen, unter anderen eine Einzelzimmerquote von 100 Prozent in stationären Einrichtungen in Baden-Württemberg, vorsieht. Diese sorgt auch dafür, dass insbesondere in Baden-Württemberg derzeit so stark gebaut wird wie in keinem anderen Bundesland, inklusive dem klassischen Segment der stationären Pflege. Gemessen an der Bevölkerungszahl entstehen in Baden-Württemberg derzeit knapp 50 neue Plätze in Pflegeheimen je 10.000 EinwohnerInnen ab 75 Jahre, knapp 100 Standorte mit einem Angebot im Segment der vollstationären Pflege befinden sich bereits im Bau oder in der Planungsphase. In den kommenden Monaten ist mit einem starken Rückgang der Pflegeplätze in den Bestandshäusern zu rechnen, ab September diesen Jahres gilt die 100 Prozent Quote nicht nur für neue, sondern auch für Bestandhäuser. In Nordrhein-Westfalen, wo Bestandshäuser seit August des letzten Jahres eine Einzelzimmerquote von mindestens 80 Prozent erfüllen müssen, fielen im gesamten Jahr 2018 im Delta über 1.600 Pflegeplätze weg, davon allein 600 Plätze im zweiten Quartal kurz vor Inkrafttreten der neuen Spielregeln. Auch im bevölkerungsreichsten Bundesland wird dem Rückgang der Pflegeplätze in den Bestandshäusern mit überdurchschnittlich vielen Neubauprojekten entgegen gewirkt – an 75 Standorten entstehen in den kommenden Monaten und Jahren knapp 6.000 neue vollstationäre Pflegeplätze.

    Im Bereich des betreuten Wohnens werden vor allen Dingen in Thüringen viele neue Wohnungen errichtet.

    Nach Baden-Württemberg folgen im Bundeslandvergleich der Bauvorhaben von Pflegeheimen mit Schleswig-Holstein (30 neue Plätze je 10.000 Einwohner ab 75 Jahre) und Thüringen (27 Plätze je 10.000 Einwohner ab 75 Jahre) zwei Bundesländer, deren Pflegeheime im Durchschnitt 1979 gebaut wurden und somit im bundesweiten Vergleich am ältesten sind.

    Ambulante Konzepte weiter auf dem Vormarsch

    Mehr als ein Drittel aller aktiven Bauvorhaben in der Pflege sind betreute Wohnanlagen.

    Die zunehmende Verschmelzung der Sektoren des Pflegemarktes lässt sich indes auch anhand der Angebote an entstehenden Standorten erkennen. Das klassische Pflegeheim (eine Kombination aus vollstationären Pflegeplätzen mit eventuell noch einer eingestreuten Tagespflege) nimmt mit einem Anteil von lediglich einem Vierteleinen vergleichsweise niedrigen Stellenwert ein. Einen deutlich stärkeren Einfluss in der Analyse der entstehenden Konzepte nehmen ambulant versorgte Einrichtungen. An fast 40 Prozent der aktuell im Bau oder in Planung befindlichen Standorte entstehen alternative Wohnformen in Gestalt von ambulant betreuten Wohnanlagen oder Wohngemeinschaften. Weitere 25 Prozent der Standorte bestehen aus einer ambulant betreuten Tagespflege, die übrigen 10 Prozent sind stationäre Konzepte, bestehend aus klassischer stationärer Pflege sowie betreutem Wohnen. Ambulant versorgte Konzepte nehmen somit einen überwiegenden Teil der Bauvorhaben ein und sind über amtliche Zahlen kaum greifbar. Die Einrichtung von morgen, eine Kombination aus Pflegedienst, Tagespflege und betreutem Wohnen entsteht derzeit an 150 weiteren Standorten.

    Bauvorschriften mit starken regionalen Unterschieden

    Die lückenhafte Erfassung solcher Konzepte geht einher mit einer fehlenden gesetzlichen Grundlage und Definition alternativer Wohnformen. Während für klassische Einrichtungen klare Regelungen formuliert sind, gelten zumindest für die Tagespflege häufig die gleichen Regeln wie für stationäre Einrichtungen. Neben Vorgaben zur Anzahl von Badezimmern, der Verfügbarkeit von Ruheräumen und -bereichen, sowie der Größe von Gemeinschaftsflächen ist teilweise auch der verfügbare Platz pro Gast gesetzlich vorgeschrieben. Doch auch hier weichen die Voraussetzungen in den einzelnen Bundesländern stark ab. Während Betreiber von Tagespflegeeinrichtungen in Niedersachsen je Gast eine Mindestfläche von 20 Quadratmetern und eine Gesamtfläche von mindestens 200 Quadratmetern berücksichtigen müssen, reicht in Mecklenburg-Vorpommern die Hälfte des Platzes aus, lediglich 10 Quadratmeter muss je Gast zur Verfügung stehen. In den meisten Bundesländern ist das Platzangebot je Gast gar nicht geregelt. Noch schwammiger werden die gesetzlichen Vorgaben in der betreiberinitiierten WG Versorgung. Nur in vier Bundesländern gelten aktuelle hierauf anwendbare Regelungen, die insbesondere die maximale Kapazität betreffen. So darf bei Wohngruppen in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen  12 Plätze, sowie in Baden-Württemberg 15 Plätze nicht überschreiten. Vorgaben zur Größe der Zimmer gibt es nur in Hamburg (mindestens 12m²) und in Baden-Württemberg (mindestens 14m²). Für die Kapazität von Intensiv-Wohngruppen, als für die ambulante Versorgung schwerstpflegebedürftiger Patienten, gilt in Rheinland-Pfalz eine Kapazitätsobergrenze von 12 Plätzen.

    Einzelzimmerquote nicht nur in NRW und Baden-Württemberg

    Durch die Einzelzimmerquote in Nordrhein-Westfalen gingen dem Bundesland im Jahr 2018 mehr als 1.500 Pflegeplätze verloren.

    Die gesetzlichen Vorgaben zur Einzelzimmerquote in Pflegeheimen sorgten insbesondere in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg für Aufsehen. Dabei gibt es auch in weiteren Bundesländern verbindliche Quoten, die zumindest bei Neubauten stationärer Pflegeeinrichtungen einzuhalten sind. In den Bundesländern Hamburg und Brandenburg gilt ebenfalls eine Einzelzimmerquote von 100 Prozent. Dreiviertel der Pflegeplätze neuer Einrichtungen in Schleswig-Holstein müssen in Einzelzimmern vorgehalten werden, in Berlin liegt die Quote bei 60 Prozent. Etwas schwammiger präsentieren sich hingegen die Formulierungen der Heimgesetze in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Hier ist eine möglichst hohe Einzelzimmerquote gewünscht, jedoch nicht eindeutig gefordert.