Der Bundesverband Pflegemanagement meldet sich in der aktuellen Situation zu Wort und kritisert, dass der Gesetzgeber mit dem kurzfristig vorgelegten Gesetzesentwurf zum Ausgleich der COVID-19 bedingten finanziellen Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtung die Tragweiter für die pflegerische Versorgung nicht ausreichend berücksichtige.

In dem Gesetzentwurf formulierte der Bundesgesundheitsminister Sphan als Ziel die Erlösausfälle und Defizite der Krankenhäuer zu vermeiden und die Liquidität der Krankenhäuser kurzfristig sicherzustellen.

Trotz des seit langem bestehenden Personalmangels in den Krankenhäuser und allen Gesundheitseinrichtungen stelle die Berufgsruppe der Pflegenden spontan und ergänzend mit vollem Einsatz den aktuellen Herausforderungen der viral entstandenen Lage in allen Versorgunggsbereichen. Die Vorbereitungen würden, so der Bundesverband, auf Hochtouren laufen. Schon jetzt müssten in den Bereichen der Intensivpflege die Personalkapazitäten verdoppelt werden. Die Versorgung der Patienten sei nr noch mit erheblichen Überstunden leistbar. Zwölfstunden-Schichten würden bereits geplant.

Durch die nun geplante Aussetzung des Pflegebudgets in den Kliniken würden die Pflegenden noch weiter belastet. Der Bundesverband Pflegemenagement ist der Ansicht, dass das Ziel des Covid-19-Entlastungsgesetzes konsequenter Weise für die in der direkten pflegerischen Versorgung tätigen Menschen in den Vordergrund gestellt werden muss.

Peter Bechelt, Vorsitzender des Bundesverbands Pflegemanagement verdeutlichte in seinem Statement die dringend gewordenen Forderungen: “Die Pflegerischen Bereiche müssen jetzt vollständig refinanziert werden. Darüber hinaus müssen die Kosten sowohl für die mit dem Corona-Virus infizierten Patienten freigehaltenen Betten als auf für die Bereistellung Lieferung der Schutzausrüstungen vollständig übernommen werden. Ergänzend ist die Pflege kurzfristig von den Dokumentationspflichten zu befreien.”

(Quelle: Bundesverband Pflegemanagement e.V.)