Im Oktober 2019 gab es grundlegende Veränderungen bei der Qualitäts-Darstellung im Bereich der stationären Altenpflege. Die Pflegenoten wurden abgeschafft und durch ein deutlich umfangreicheres System ersetzt – den „Indikatorengestützten Prüfungen“ bzw. QPR – Qualitätsprüfungs-Richtlinien. Zwar wurden die neuen indikatorengestützten Qualitätsprüfungen im Rahmen der Corona-Pandemie für das Jahr 2020 weitläufig ausgesetzt, jedoch konnten mittlerweile rund 9.300 der 11.700 Pflegeheime durch das neue System benotet werden – diese Analyse fasst Ihnen nicht nur die wichtigsten Punkte rund um die neuen MDK-Noten zusammen, sondern Analysiert auch die bisherigen Ergebnisse.

Inhaltsverzeichnis:

  • Unterschiede neue und alte MDK-Noten
  • Das Bewertungssystem der Qualitätsprüfung
  • Analyse der Externen Qualitätsprüfung

  • Unterschiede neue und alte MDK-Noten

    Vor Oktober 2019 wurden Pflegeheime in Deutschland mit einem Schulnotensystem in verschiedenen Bereichen vom MDK bewertet – diese Noten wurden dann zu einer Gesamtnote zusammengefasst: Diese betrug im Schnitt 1,2. Dieser sehr hohe Durchschnittswert bei Pflegeheimen wurde von vielen Stellen kritisiert, insbesondere da nicht die gesamte Bandbreite der Schulnoten ausgesetzt wurden. Unter Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wurde daher ein neues Bewertungssystem auf die Beine gestellt: Seit November 2019 werden Pflege-Einrichtungen mit dem neuen Verfahren, der sogenannten indikatorengestützten Qualitätsprüfung, begutachtet und bewertet. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Regelprüfungen eine Zeit lang ausgesetzt – auch heute gilt noch: Gibt es einen Corona-Fall im Pflegeheim wird die Bewertung durch den Medizinischen Dienst nicht durchgeführt. Zum Zeitpunkt dieser Analyse, Ende September 2022 führt die Pflegedatenbank bei 9.300 der 11.700 vollstationären Pflegeheime eine Benotung durch das neue System.

    Das Bewertungssystem der Qualitätsprüfung

    Die Pflegenoten werden komplett abgeschafft. War das Schulnotensystem für jedermann einfach zu verstehen, so wurde doch kritisiert, dass es ihm an Aussagekraft mangelte. Ein Bundesdurchschnitt von 1,2 (Newsletter Pflegenoten vdek, 2017) ist entweder ein Indiz für durchweg überdurchschnittlich gute Pflege oder aber – gemessen an der Realität – ein Bewertungssystem, das nicht funktioniert.

    Das neue System soll es besser machen. Künftig besteht das Bewertungssystem aus drei Komponenten, die für die Öffentlichkeit ausgegeben werden sollen:

    1.Qualitätsrelevante Informationen

    Qualitätsrelevante Informationen, sind allgemeine Informationen über die Einrichtung. Sie werden der Öffentlichkeit unbewertet zur Verfügung gestellt und haben sich nur im Umfang zu den Angaben des vorherigen Systems verändert.

    2. Die Versorgungsergebnisse/Qualitätsindikatoren

    Die Versorgungsergebnisse/Qualitätsindikatoren sind Daten, die jede Einrichtung 2x jährlich (alle Bewohner werden einbezogen) erheben und an eine neue und extra dafür geschaffene Datenauswertungsstelle (DAS) übermitteln muss. Die Daten werden durch die DAS auf ihre Plausibilität überprüft, Qualitätsindikatoren ermittelt und Einrichtungsvergleiche angestellt. Die Ergebnisse werden an die Pflegekasse gemeldet sowie an die Einrichtung übermittelt, die die Möglichkeit erhält ggf. an einer Verbesserung zu arbeiten. Zur Darstellung der Versorgungsergebnisse wird der Bundesdurchschnitt als Maß genommen und in 5 Abstufungen als Ergebnis ausgegeben.

    3. Die Externe Qualitätsprüfung

    Die Externe Qualitätsprüfung wird weiterhin durch den MDK/PKV durchgeführt. Geändert hat sich die Stichprobenauswahl, die nun 9 Bewohner einbezieht, welche zu 2/3 basierend auf den Indikatorenergebnissen ausgewählt werden. Auch im Rahmen dieser externen Qualitätsprüfung soll eine Plausibilitätsprüfung der Ergebnisse erfolgen. Die Endergebnisse dieser Prüfung werden ebenfalls der Pflegkasse übermittelt und zusammengefasst und aufbereitet mit den Ergebnissen der Indikatoren der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die Darstellung der Externen Qualitätsprüfung erfolgt in einem 4-Punkte-System.

    Zusammengefasst gibt es nun statt einer Schulnote und einem Transparenzbericht drei Ergebniskomponenten mit unterschiedlichen Bewertungssystemen.

    Analyse der Externen Qualitätsprüfung

    Die Ergebnisse der Qualitätsrelevanten Informationen zu Themen wie Bewohner-WLAN, Küchen in Pflegeheimen, Wäscheservice in Pflegeheimen und Hausmeistern in Pflegeheimen haben wir bereits in vorangegangenen Analysen behandelt – in diesem Artikel liegt der Fokus auf der Externen Qualitätsprüfung. Diese benotet insgesamt vier Bereiche (fünf mit Palliativ – hier findet jedoch kein Benotungssystem statt), welche sich in folgende Segmente aufteilen:

    Die vier Bereiche unterteilen sich in verschiedene Unterkategorien, in denen Punkte von 0 (schlechteste) bis 4 (beste) vergeben werden. Bis auf Bereich 3 bestehen alle Bereiche aus vier Unterkategorien und können daher im Höchstfall 16 Punkt erreichen – bei Bereich 3 sind es nur 3 Unterkategorien und somit 12 Punkte als Höchstpunktzahl

    Bereich 1: Unterstützung bei der Mobilität und Selbstversorgung

    Bereich 2: Unterstützung bei der Bewältigung von krankheits- und therapiebedingen Anforderungen und Belastungen

    Bereich 3: Unterstützung bei der Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte

    Bereich 4: Unterstützung in besonderen Bedarfs- und Versorgungssituationen

    Diese Unterteilen sich wiederrum in verschiedene Unterkategorien, in denen Punkte von 0 (schlechteste) bis 4 (beste) vergeben werden. Bis auf Bereich 3 bestehen alle Bereiche aus vier Unterkategorien und können daher im Höchstfall 16 Punkt erreichen – bei Bereich 3 sind es nur 3 Unterkategorien und somit 12 Punkte als Höchstpunktzahl.

    Während in Bereich 1 ein Großteil der Heime (86 Prozent) zwischen 13 bis 16 Punkte erreicht, zeigen sich die Bereiche 2 und 4 mit einem Deutlich geringeren Anteil an hohen Punktwerten (15 Prozent) – hier erreichen knapp die Hälfte (49 Prozent) nur 9 bis 12 Punkte. Rund ein Drittel liegt sogar bei 4 bis 8 Punkten – ein geringerer Punktewert als 4 Punkte wird von nur den wenigsten Pflegeheimen erreicht.

    Während im Bereich 1 ein Großteil der Heime (86 Prozent) zwischen 13 bis 16 Punkte erreicht, zeigen sich die Bereiche 2 und 4 mit einem deutlich geringeren Anteil an hohen Punktwerten (15 Prozent) – hier erreichen knapp die Hälfte (49 Prozent) nur 9 bis 12 Punkte. Rund ein Drittel liegt sogar bei 4 bis 8 Punkten – ein geringerer Punktewert als 4 Punkte wird von nur den wenigsten Pflegeheimen erreicht.

    Insgesamt ergeben sich für die Bereiche deutlich unterschiedliche Durchschnittswerte: während im Bereich 1 im Schnitt eine Punktzahl von 14,6 erreicht wird (Höchstwert: 16) erreichen Bereich 2 (10,3 von 16 möglichen) und Bereich 4 (10,6 von 16 möglichen) deutlich geringere Punktwerte. Am besten wird im Schnitt bei Bereich 3 abgeschnitten – hier liegt der Durchschnitt aller Punkte bei 11,3 von 12 möglichen Punkten. Beachtet werden muss dabei jedoch, dass Gerade Bereich 4 mit Fragen nach dem Freiheitszentzug und Verhaltensproblemen oftmals nicht vom MDK geprüft werden kann, da keiner der vom MDK betrachteten 9 Bewohner in diesem Bereich pflegerische Hilfe bedurft hat. Ebenso zeigt es sich im Bereich 2 bei Themen wie Wundversorgung, Schmerzmanagement oder „Sonderbedarf“. Hierdurch entstehen niedrigere Gesamtwerte, da in vielen Heimen die Stichprobe der Bewohner nicht bewertet wurde und somit bei der Summierung die Gesamtpunktzahl nicht mehr erreicht werden kann. Die allgemeine Durchschnittswertung der einzelnen Sektoren, welche ein allgemeines Bild über die auswertbaren Stichproben zulassen, ersehen Sie in der oberen Grafik.


    Dabei zeigen sich zwischen den einzelnen Betreiberarten nur geringe Unterschiede – während gemeinnützige und Kommunale Betreiber im Bereich 1 im Durchschnitt 14,7 Punkte erhalten, liegen Private mit 14,4 leicht darunter. Ebenso zeigt sich dies auch bei den Bereichen 2 und 3 – im Bereich 4 wiederum sind private und gemeinnützige Betreiber gleich auf, kommunale Betreiber erhalten 0,1 Punkte weniger im Schnitt.

    Auch beim Bundeslandvergleich fallen kaum unterschiede auf – sowohl alte, als auch neue Bundesländer liegen nahe am allgemeinen Durchschnitt ohne große Ausbrüche nach unten oder oben

    Insgesamt zeigt die aktuelle Auswertung der neuen Indikatorengestützten Qualitätsprüfungen im Bereich der externen Qualitätsprüfung keine großen Schwankungen zwischen verschiedenen Pflegeheim-Arten oder geographischen Unterschieden. Dennoch zeigt sich bereits jetzt, dass – im Gegensatz zu den alten MDK-Benotungen – bei weitem nicht jedes Pflegeheim mit Höchstnoten ausgezeichnet wird.