Zum 1. Oktober ist in Niedersachsen die „Verordnung über bauliche Anforderungen für unterstützende Einrichtungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWGBauVO)“ in Kraft getreten. Die niedersächsische Verordnung definiert neue bauliche (Mindest-)Anforderungen an Pflegeeinrichtungen, wie u.a. eine Einzelzimmerquote von 70% für Neubauten und die Bereitstellung von Internetanschlüssen in allen Einrichtungen (inklusive Bestandsimmobilien) bis spätestens 31.12.2025.

Wie eine Analyse von Pflegemarkt.com ergeben hat, sind zumindest im Bereich der Einzelzimmerquote keine großen Änderungen in Niedersachsen zu erwarten. Die durchschnittliche Einzelzimmerquote in Niedersachsen liegt bereits bei Bestandsbauten bei 70 Prozent. Bei den bekannten Neubauten liegt die Einzelzimmerquote bei durchschnittlich fast 100 Prozent. Schwerwiegende Auswirkungen, wie in Nordrhein-Westfalen, wo im Jahr 2018 eine verbindliche Einzelzimmerquote von 80 Prozent für Bestands- und 100 Prozent für Neubauten galt, welche im Zuge dieser Umstellung mehr als 500 Pflegeheime verlor, die an der Umstellung scheiterten, sind demnach durch das NuWGBauVO nicht zu erwarten.

Deutlich größere Anstrengungen werden indes im Bereich des Ausbaus für Internet in Bewohnerzimmern unternommen werden müssen. Eine Analyse über die Internetverfügbarkeit in Pflegeheimen für ganz Deutschland haben wir bereits veröffentlicht – bei einem Blick auf Niedersachsen zeigt sich, dass von den 1.106 befragten Pflegeheimen nur rund 350 Heime Auskunft über die Internetverfügbarkeit gaben. Im Folgenden geht der Text nur von prozentualem Anteil an auswertbaren Antworten aus; es werden also nur Pflegeheime berücksichtigt, die bereits überprüft wurden und eindeutig einen Internetzugang ausgewiesen oder das Fehlen eines solchen ausgewiesen haben.

Demnach bieten 59 Prozent aller Pflegeheime in Niedersachsen Internet für die Bewohner an – dies liegt über dem aktuellen Bundesmittel von 57 Prozent. Dennoch zeigt sich weiterhin ein großer Unterschied zu der von der Bundesregierung angedachten Vollausleuchtung, die in rund drei Jahren erreicht werden soll.