Während die vollstationäre Pflege in Deutschland eine der essenziellen Stützen für die Altenpflege ist, zeigt sich das Nachbarland Österreich mit einer Sonderrolle – die insgesamt rund 900 Pflegeheime in Österreich setzen dabei auf ein anderes System als ihre deutschen Pendants. Im Folgenden erhalten Sie einen strukturierten Überblick über die vollstationäre Pflege in Österreich.

Inhaltsverzeichnis:

  • Pflegewesen in Österreich
  • Pflege-Angebote in Österreich
  • Anzahl der Pflegeheime in Österreich

  • Pflegewesen in Österreich

    Das Pflegewesen in Österreich ist Teil des Sozialsystems und unterscheidet sich vom Gesundheitssystem insoweit, dass es keine persönlich konsumierbaren Sachleistungen anbietet. Vielmehr erbringt es bei nachgewiesener Bedürftigkeit Geldleistungen:

    Da wäre zum einen das sogenannte Pflegegeld (PG), das dem Patienten zwölf Mal pro Jahr ausbezahlt wird, zum anderen gibt es auch Zuschüsse für definierte Leistungen. Sachleistungen kommen indirekt zur Anwendung, indem etwa Pflegeheime aus Steuermitteln errichtet werden können, aber die Errichtungskosten nicht auf die Kosten eines Pflegeheimplatzes aufgeschlagen werden. Generell jedoch besteht ein Geldleistungsprinzip, durch das die Organisation der Pflege dem Patienten bzw. seinen pflegenden Angehörigen obliegt.

    Die Idee des Geldleistungsprinzips ist nicht, die Pflegeleistungen gänzlich zu finanzieren, sondern lediglich einen Kostenzuschuss zu bezahlen. Das wird deutlich, wenn man die zuerkannten Beträge den aufzuwendenden Pflege- bzw. Betreuungsstunden gegenüberstellt.

    In Österreich gibt es aktuell (2022) rund  9 Millionen Einwohner – 1,7 Millionen davon sind älter als 65 Jahre, dies entspricht einem Anteil von rund 19 Prozent – bis ins Jahr 2050 sollen die Einwohnerzahlen in Österreich laut dem österreichischen Amt für Statistik 9,63 Millionen Einwohne erreichen – von denen 27,7 Prozent 65 Jahre und älter sein werden.

    Pflege-Angebote in Österreich

    Die Pflege in Österreich teilt sich primär in folgende Angebote auf:

    • Informelle Pflege durch Angehörige und/oder 24-Stunden-Betreuung durch Personenbetreuer
    • Mobile Dienste (dazu gehören Hauskrankenpflege, Heimhilfe, Familienhilfe, Essen auf Rädern, Besuchsdienst oder Beratungsdienste)
    • Tagespflege
    • Alternative Wohnformen
    • Stationäre Pflege in Pflegeheimen

    Der Großteil der Pflege in Österreich wird dabei durch Familienangehörige gestemmt. Beträgt der Pflege- und Betreuungsbedarf weniger als 65 Stunden pro Monat, ist dieser gänzlich durch Angehörige zu decken. Müssen pflegende Angehörige mehr Zeit aufwenden, dann besteht die Möglichkeit, den Aufwand begutachten zu lassen. Ab einem amtlich anerkannten Bedarf von 65 Pflege- bzw. Betreuungsstunden pro Monat entsteht ein Anspruch auf Pflegegeld.

    Anzahl der Pflegeheime in Österreich

    Es gibt in Österreich etwa 900 vollstationäre Pflegeheime mit circa 71.000 Pflegeheimplätzen (davon etwa 3.000 für Kurzzeitpflege und teilstationäre Betreuungs- und Pflegedienste, die daher quantitativ unbedeutend sind). Die vollstationären Plätze erreichen österreichweit eine Auslastung von 81 Prozent. Über die regionalen Auslastungen werden keine Statistiken geführt.

    Laut den offiziellen Statistiken wurden – bezogen auf das Jahr 2020 – etwa 95.260 Personen durch rund 36.560 Betreuungs- und Pflegepersonen (Vollzeitäquivalente) versorgt.

    Betreute und gepflegte Personen in stationären Diensten in Österreich

    Bei der Aufnahme in ein Pflegeheim gilt das Prinzip der Freiwilligkeit, d.h. dass man nur mit ausdrücklicher Zustimmung aufgenommen werden kann. Je nach Träger muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden, dem neben den Personaldokumenten auch Unterlagen über die Pflegebedürftigkeit (ärztliche Atteste etc.) und über die finanziellen Verhältnisse beizulegen sind.

    Zur Finanzierung der Pflege kann das Einkommen inklusive Pflegegeld herangezogen werden. Reicht dies nicht aus, um die Kosten zu decken, wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Kostenzuschuss nach dem Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungsgesetz des Bundeslandes gewährt. In einem solchen Fall verbleiben 20 Prozent der Pension, die Sonderzahlungen sowie 47,50 Euro als monatliches Taschengeld vom Pflegegeld.

    Die Heimkosten setzen sich aus dem Zimmertarif je nach bewohnter Zimmerkategorie (Einzel- oder Doppelbettzimmer) und aus dem Zuschlag für Pflegebedarf (richtet sich immer nach dem aktuellen Pflegegeldbescheid) zusammen. Die dafür vorgesehenen Tarife werden vom jeweiligen Bundesland vorgegeben und immer am Anfang eines Kalenderjahres neu angepasst.

    Die Heimkosten decken folgende Leistungen ab:

    • Vollverpflegung, inkl. Nachmittagsjause und Getränke
    • Zimmerreinigung
    • hauseigene Wäscheversorgung, inkl. Markieren der Wäschestücke
    • div. Selbstbehalte bei Verordnungen, wie Verbände und Inkontinenzprodukte
    • Pflege- und Betreuung durch qualifiziertes Pflegepersonal, inkl. Nachtdienst

    Selbst zu tragen sind Ausgaben für den persönlichen Bedarf, Kosten für Medikamente und von den Krankenkassen nicht übernommene Selbstbehalte für Therapien und Ähnliches.


    Quellen:

    Pflegedatenbank von pflegemarkt.com
    Das österreichische Pflegesystem: Ein europäischer Sonderfall, Berstelsmann Stiftung 2018
    Österreichisches Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz