Werkstätten für behinderte Menschen sind wichtige Einrichtungen in Deutschland, die Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit bieten, an der Gesellschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entwickeln. In diesem Artikel werden wir uns mit der Anzahl und Statistik der Behindertenwerkstätten in Deutschland und deren Wertschöpfungsbeitrag beschäftigen.

Inhaltsverzeichnis:

  • Mehr als 3.000 Standorte von Werkstätten für behinderte Menschen
  • Rund 270.000 Beschäftigte im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen
  • Werkstätten sind wertschöpfend
  • Fast 50 Jahre Werkstätten

  • Mehr als 3.000 Standorte von Werkstätten für behinderte Menschen

    In Deutschland bieten die rund 700 Hauptwerkstätten an mehr als 3.000 Standorten Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung. Der Großteil der Werkstätten wird von den freigemeinnützigen Trägern betrieben und sind dabei im Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. (BAG WfbM) organisiert. Der BAG WfbM vereint laut Selbstauskunft 93 Prozent der Werkstätten unter seinem Dachverband. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V. ist die bundesweite Dachorganisation der Werkstätten in Deutschland. Zu ihren Mitgliedern gehören Träger von Werkstätten für behinderte Menschen mit deren angegliederten Förderstätten und Inklusionsunternehmen. Die BAG WfbM wird von den Spitzen- und Fachverbänden der Freien Wohlfahrtspflege, den Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstätten für behinderte Menschen (LAG WfbM) und den Werkstatträten Deutschland getragen. Sie sind im Präsidium der BAG WfbM vertreten. Geführt wird die BAG WfbM von einem ehrenamtlichen Vorstand. Er wird dabei durch die Geschäftsführung und die hauptamtlichen Mitarbeitenden in der Geschäftsstelle in Berlin unterstütz

    Die meisten Werkstätten finden sich dabei im bevölkerungsstärksten Bundesland Nordrhein-Westfalen (517 Standorte). Auch Niedersachsen (424), Baden-Württemberg (363) und Bayern (356) bieten an jeweils mehr als 300 Standorten eine Werkstatt an.

    Rund 270.000 Beschäftigte im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen

    Insgesamt arbeiten rund 270.000 Menschen mit Behinderung in den Arbeitsbereichen der Werkstätten (knapp 26.000 zusätzlich im Berufsbildungsbereit und weitere 20.000 im Förderbereich). Auch nach Anzahl der Beschäftigten liegen die Bundesländer Nordrhein-Westfalen (70.934 Beschäftigte), Bayern (32.778 Beschäftigte), Baden-Württemberg (27.896 Beschäftigte) und Niedersachsen (22.979 Beschäftigte) weit oben – doch auch Sachsen (22.113 Beschäftigte) hat einen großen Anteil an der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.

    Dabei weisen 3,48% der Beschäftigten eine körperliche Behinderung auf, 20,95 Prozent weisen eine psychische Behinderung auf und 75,57 Prozent der Beschäftigten haben eine geistige Behinderung. 41 Prozent der Werkstattbeschäftigten sind Männer, 59 Prozent sind Frauen. Die Werkstattbeschäftigten werden immer älter. Mehr als 30 % sind über 50 Jahre alt.

    Anzahl und Statistik der Werkstätten für behinderte Menschen - Beschäftigte

    Werkstätten sind wertschöpfend

    Wie eine Studie zur Sozialbilanz bereits im Jahr 2014 herausfand sind Werkstätten wertschöpfend. Die Studie berechnet, welche volkswirtschaftlichen Wirkungen gemeinnützige Werkstätten für behinderte Menschen erzeugen. Die Ergebnisse belegen: Sozialausgaben sind Investitionen von Steuermitteln, die auf verschiedenen Ebenen Mehrwerte schaffen – sozial und wirtschaftlich. Werkstätten sind wertschöpfend. Unterm Strich steht ein deutliches Plus für die Gesellschaft. Mit 100 Euro investierten Mitteln erzeugen sie eine Wertschöpfung in Höhe von 108 Euro. Hochgerechnet verschaffen Werkstätten der öffentlichen Hand pro Jahr Einnahmen und Einsparungen in Höhe von etwa 6 Mrd. Euro im Vergleich zu Investitionen in Höhe von 5,6 Mrd. Euro.

    Fast 50 Jahre Werkstätten

    Im Jahr 1974 hat der Deutsche Bundestag mit der Werkstattkonzeption (BT-Drucksache 7/3999) eine sozialpolitische Grundlage für die berufliche und persönlichkeitsbildende Förderung von Menschen mit schwerer geistiger Behinderung in Werkstätten geschaffen. Diese Maßnahme war ein wichtiger Schritt in Richtung Integration und Anerkennung dieser Bevölkerungsgruppe, die lange Zeit verachtet, verdrängt und unterdrückt wurde.

    Im Laufe der Jahre hat die Bundesregierung ein umfassendes Gesetzes- und Verordnungswerk für Werkstätten erlassen, unter anderem das Schwerbehindertengesetz von 1974 und die Werkstättenverordnung von 1980. Diese Rechtsnormen definieren die Aufgaben, Ausstattung und finanziellen Mittel der Werkstätten, sowie die Personen, die Anspruch auf einen Werkstattplatz haben und für deren Förderung die Werkstätten alle erforderlichen Voraussetzungen schaffen müssen.