Novent Holding meldet Insolvenz an

Die Geschäftsführung der Novent Unternehmensgruppe hat am 29.03.2023 ein vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren eingeleitet, um die verbesserten Sanierungs- und Restrukturierungsmöglichkeiten des Verfahrens zu nutzen. Die Einleitung des Verfahrens sei notwendig geworden, da den strukturellen Herausforderungen für deutsche Alten- und Pflegeheime nicht mehr anders begegnet werden könne, heißt es in einer Pressemitteilung des Unternehmens. Das zuständige Amtsgericht Dortmund hat den Anträgen am 30.03.2023 stattgegeben und Rechtsanwalt Dr. Schulte-Kaubrügger, White & Case, zum vorläufigen Sachwalter bestellt.


Novent Holding stellt mit Insolvenz Pflegebetrieb für drei Monate sicher

Der Geschäftsbetrieb aller zur Novent Gruppe gehörenden Einrichtungen soll laut Pressemitteilung uneingeschränkt fortgeführt werden, die pflegerische Versorgung sei somit sichergestellt. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter:innen werden über die Insolvenzgeldvorfinanzierung für die Monate März bis Mai 2023 sichergestellt. Danach werden die Löhne und Gehälter wieder wie gewohnt vom Unternehmen gezahlt.

Novent Logo

Fragen und Anliegen von Mitarbeiter:innen, Bewohner:innen und Angehörigen werden zentral bei den jeweiligen Heimleitern aufgenommen und zur Beantwortung und Berücksichtigung an die Geschäftsleitung weitergegeben.

Die Pflegebranche in Deutschland steht gerade in jüngster Zeit vor immensen strukturellen Herausforderungen. Mit Hilfe des nun eingeleiteten Schutzschirmverfahrens kann die bereits begonnene Restrukturierung und der eingeleitete Investorenprozess der Unternehmensgruppe konsequent fortgesetzt und erfolgreich umgesetzt werden. Die Geschäftsleitung werde das Verfahren mit dem erforderlichen Verantwortungsbewusstsein im Hinblick auf die sensiblen Belange der Bewohner:innen in enger Abstimmung mit dem vorläufigen Sachwalter sowie mit Unterstützung erfahrener Berater führen, erklärt Novent weiter.

Novent gehörte zu den Aufsteigern des Jahres 2022

Erst im April 2022 hatte die damals neu gegründete Novent Holding GmbH von der Korian AG (Platz 1 der Top 30 Pflegeheimbetreiber in Deutschland) 16 Pflegeheime mit insgesamt 1.700 vollstationären Plätzen übernommen – damit stieg die Novent Holding direkt auf Platz 30 der 100 größten privaten Pflegeheimbetreiber ein – und wurde von der Redaktion zu einem der Aufsteiger des Jahres 2022 gekürt. Mit der Übernahme hat Korian rund 6 Prozent ihres aktiven Portfolios im Bereich der vollstationären Pflege an die Novent Holding abgegeben. Deren Geschäftsführer und Gesellschafter sind keine Unbekannten – Dierk Mohring, zuletzt als Geschäftsführer der Mohring Gruppe mit dem Betrieb von 10 Pflegeeinrichtungen aktiv, die im Januar 2020 von Alloheim übernommen wurde (wir berichteten), teilt sich die Gesellschafteranteile mit der HCRE Betriebs GmbH. Deren Hauptgesellschafter Jonas Rabe gründete die als Projektentwicklungsgesellschaft gestartete Unternehmensgruppe nach seinem Ausstieg bei Terragon (wir berichteten). Auch der zweite Geschäftsführer der Novent Holding, Fabian Blanda, ist seit fast 20 Jahren im Pflegemarkt aktiv und gehört derzeit ebenfalls der Geschäftsführung der HCRE Gruppe an.

Erst im April 2022 hat die neu gegründete Novent Holding GmbH von der Korian AG (Platz 1 der Top 30 Pflegeheimbetreiber in Deutschland) 16 Pflegeheime mit insgesamt 1.700 vollstationären Plätzen übernommen
Erst im April 2022 hat die neu gegründete Novent Holding GmbH von der Korian AG (Platz 1 der Top 30 Pflegeheimbetreiber in Deutschland) 16 Pflegeheime mit insgesamt 1.700 vollstationären Plätzen übernommen

Das übernommene Portfolio umfasste neben 16 Pflegeheimen auch eine Tagespflege mit 12 Plätzen sowie an 4 Standorten zusätzliche Wohneinheiten im Betreuten Wohnen. Im Durchschnitt wurden die übernommenen Pflegeheime im Jahr 1996 errichtet und weisen eine Einzelzimmerquote von durchschnittlich 70 Prozent auf.

Die Standorte der mittlerweile insolventen Novent Holding befinden sich in Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Schleswig-Holstein.

Für einige der Einrichtungen zeichnen sich jedoch bereits erste Übernahmen ab, so dass deren Fortführung auch nach Abschluss des Eigenverwaltungsverfahrens gesichert sein dürfte.


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