Neben den Betreuungsdiensten, welchen auf unserer Seite bereits eine eigene Marktübersicht gewidmet wurde, gibt es auch die Angebote zur Unterstützung im Alltag – auch Alltagshelfer genannt, welche inzwischen einen großen Beitrag zur Versorgung der stetig wachsenden Bevölkerungsgruppe der älteren und pflegebedürftigen Menschen in Deutschland leisten. Diese unterscheiden sich dabei noch einmal im Detail von Betreuungsdiensten und insbesondere von ambulanten Pflegediensten – erfahren Sie in diesem Artikel alle wichtigen Informationen über die rund 4.000 Angebote zur Unterstützung im Alltag!

Inhaltsverzeichnis:


    4.000 Angebote zur Unterstützung im Alltag

      Angebote zur Unterstützung im Alltag sind neben den der „klassischen Pflege“ in Pflegeheimen oder durch einen ambulanten Pflegedienst ein weitere Möglichkeit der Versorgung. Alltagshilfen erbringen dabei keine Pflegeleistungen im klassischen Sinne, sondern unterstützen Pflegebedürftige und Angehörige bei der Bewältigung des Alltages im Umfeld von Pflege.

      Insgesamt gibt es in Deutschland rund 4.000 Anbieter für Unterstützung im Alltag – diese müssen dabei einige Voraussetzungen erfüllen, um vom jeweiligen Landesamt anerkannt zu werden. Folgende Personen können anerkannt werden:

      • Einzelpersonen im Rahmen selbständiger Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht oder
      • Einzelpersonen im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit als Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer.
      • Juristische Personen oder Personengesellschaften (z. B. GbR, GmbH, Vereine) mit haupt- und / oder ehrenamtlich tätigen eingesetzten Kräften

      Welche Aufgaben haben die Angebote zur Unterstützung im Alltag?

      Die Leistungen der Alltagshilfen umfassen inhaltlich Beaufsichtigung und Alltagsbegleitung der Pflegebedürftigen, Betreuung, hauswirtschaftliche Dienste im unmittelbaren Umfeld der Pflegebedürftigen, sowie Pflegebegleitung und Entlastung für die Angehörigen. Pflegebedürftige wie auch Angehörige sollen so bei der Bewältigung ihres Alltages im Umfeld von Pflege unterstützt und entlastet werden.

      Die Angebote benötigen eine Anerkennung durch die jeweils zuständige Behörde nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts. In Betracht kommen als Angebote zur Unterstützung im Alltag insbesondere

      • Betreuungsgruppen für an Demenz erkrankte Menschen,
      • Helferinnen- und Helferkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar nahestehender Pflegepersonen im häuslichen Bereich,
      • Tagesbetreuung in Kleingruppen oder Einzelbetreuung durch anerkannte Helferinnen oder Helfer,
      • Agenturen zur Vermittlung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige sowie vergleichbar nahestehende Pflegepersonen,
      • Familienentlastende Dienste, Alltagsbegleiter, Pflegebegleiter und Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen.

      Angebote zur Unterstützung im Alltag erbringen allerdings keine Pflegesachleistungen und müssen von den Pflegebedürftigen vorerst selbst bezahlt werden. Diese können sich die Kosten jedoch bis zur Höhe des Entlastungsbetrags nach §45b SGB XI (125 Euro pro Monat) von der Pflegekasse erstatten lassen. Pflegebedürftige die mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft sind, können sich darüber hinaus bis zu 40 Prozent des ihnen zustehenden Sachleistungsbetrags umwandeln und ebenfalls zur Erstattung von Kosten für die Inanspruchnahme von Angeboten zur Unterstützung im Alltag verwenden.

      Durchschnittliche Kosten für Alltagshilfen: 25,47 Euro pro Stunde

      Dabei unterscheiden sich die Kosten für die Leistungen der Alltagshilfen je nach Bundesland zuweilen stark – im Durchschnitt liegt der Stundensatz für eine Alltagshilfe in Deutschland bei 25,47 Euro.

      Unterschiede zwischen Betreuungsdiensten, Pflegediensten und Angeboten zur Unterstützung im Alltag

      Eine Übersicht über die Unterschiede zwischen Pflegediensten, Betreuungsdiensten und Alltagshilfen können Sie im folgenden einsehen:

      Abgrenzung der Betreuungsdienste

      wdt_ID Sektor Information Pflegedienst Betreuungsdienst AUA
      1LeistungenBehandlungspflge nach SGB V (Verbände etc.)x
      2Leistungenkörperbezogene Pflegemaßnahmenx(x)
      3Leistungenpflegerische Betruungsleistungenxx
      4Leistungenniedrigschwellige Betreuungxxx
      5AbrechnungEntlastungsbetrag 125€xxx
      6AbrechnungPflegesachleistungenxx40% umgewandelt
      7Art der AbrechnungAbrechnung mit der Pflegekassexx
      8Art der AbrechnungLeistungeserstattung (Pat geht in Vorleistung)x
      9QualifikationVorhandensein einer verantwortlichen Pflegefachkraftxx
      10QualifikationAnforderungen an das Qualitätsmanagementxx
      11KennzeichnungIK-Nummerxx
      SektorInformationPflegedienstBetreuungsdienstAUA