Lexikon
Um Ihnen die Orientierung auf unserer Seite zu erleichtern und Ihnen die Nutzung, sowie das Verständnis der von uns bereit gestellten Grafiken und Prognosen zu erleichtern, haben wir ein Lexikon erstellt, in welchem wir Ihnen die von uns verwendete Definition der unterschiedlichen Segmente vorstellen.
- Betreutes Wohnen
Für das Segment des Betreuten Wohnens mangelt es an einer allgemein gültigen Legaldefinition, sodass unter diesem Begriff eine Vielzahl an Wohn- und Pflegeangeboten verstanden werden kann. Vereinfacht lässt sich sagen, dass Bewohnerinnen und Bewohnern eines Betreuten Wohnens eine abgeschlossene Wohneinheit mit eigenem Sanitär- und Küchenbereich zur Verfügung steht und zu den Grundleistungen (z.B. Hausnotrufsystem, Hausmeister) auch Wahlleistungen (Hauswirtschaftliche Leistungen, Mahlzeitendienste, Pflegeleistungen) hinzugebucht werden können.
- Pflegedienste
(Ambulante) Pflegedienste sind nach §72 SGB XI zur Pflege zugelassen sind oder gelten mit Bestandsschutz nach §73 Abs. 3 und 4 SGB XI als zugelassen. Die ambulante Pflege umfasst Pflegeangebote und Dienstleistungen im Regelfall in der Häuslichkeit des Betroffenen. Finanziert werden die Leistungen ambulanter Pflegedienste unter anderen über die Sachleistungen der Pflegeversicherung. Synonym verwendete Begriffe sind u.a. „Sozialstation“, „mobiler Pflegedienst“, „ambulanter Pflegedienst“
- Pflegeheime
Einrichtung, die nach §72 SGB XI zur Pflege zugelassen sind oder Bestandsschutz nach §73 Abs. 3 und 4 SGB XI genießen und danach als zugelassen gelten. Bei der Art der Versorgung wird unterschieden nach einer vollstationären (ganztägigen) sowie teilstationären (stundenweise) Pflege.
- Service Living
Für das Segment des Service Living, auch Betreuten Wohnens genannt, mangelt es an einer allgemein gültigen Legaldefinition, sodass unter diesem Begriff eine Vielzahl an Wohn- und Pflegeangeboten verstanden werden kann. Vereinfacht lässt sich sagen, dass Bewohnerinnen und Bewohnern eines Betreuten Wohnens eine abgeschlossene Wohneinheit mit eigenem Sanitär- und Küchenbereich zur Verfügung steht und zu den Grundleistungen (z.B. Hausnotrufsystem, Hausmeister) auch Wahlleistungen (Hauswirtschaftliche Leistungen, Mahlzeitendienste, Pflegeleistungen) hinzugebucht werden können.
- Tagespflegen
Teilstationäre Pflege umfasst Leistungen der Tages- oder Nachtpflege. Sie kann die ambulante und häusliche Pflege ergänzen, wenn diese nicht in ausreichendem Umfang möglich ist. Einen Anspruch auf teilstationäre Pflege haben nach §41 SGB XI Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5.
- Wohngruppen
Vom Betreuten Wohnen abzugrenzen sind weitere ambulant betreute Wohnformen, sogenannte Pflege-Wohngruppen, in denen mehrere Bewohner einer Wohngemeinschaft gemeinschaftliche Leistungen von ambulanten Pflegediensten oder Einzelpflegekräften in Anspruch nehmen. Anders als im Betreuten Wohnen teilen sich die BewohnerInnen eine Wohneinheit und zugehörige Gemeinschaftsflächen.