(Ambulante) Pflegedienste sind nach §72 SGB XI zur Pflege zugelassen sind oder gelten mit Bestandsschutz nach §73 Abs. 3 und 4 SGB XI als zugelassen. Die ambulante Pflege umfasst Pflegeangebote und Dienstleistungen im Regelfall in der Häuslichkeit des Betroffenen. Finanziert werden die Leistungen ambulanter Pflegedienste unter anderen über die Sachleistungen der Pflegeversicherung. Synonym verwendete Begriffe sind u.a. „Sozialstation“, „mobiler Pflegedienst“, „ambulanter Pflegedienst“
Über den Autor: Yannic Borchert
Mein Name ist Yannic Borchert und als studierter Journalist erzähle ich seit Anfang 2018 die Geschichten, die hinter den Daten verborgen liegen. Mit meinen Analysen und Artikeln bringe ich Sie an den Puls der Pflege.
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