Über das Produkt
Seit dem Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im Jahr 2019 wurden Betreuungsdienste als zugelassene Leistungserbringer im System der sozialen Pflegeversicherung eingeführt und können über das Sachleistungsbudget nach § 36 SGB XI Leistungen anbieten und direkt mit der Kasse abrechnen. Neben den klassischen Betreuungsdiensten existieren aber auch noch Unternehmen, die statt oder neben Betreuung ihren Fokus vor allen Dingen auf die Alltagshilfe ausgelegt haben, wie Hilfen bei der Haushaltsführung. Anbieter von AUA erbringen ebenfalls Betreuungsleistungen, häufig auch „niedrigschwellige Betreuungsleistungen“ genannt. AUA werden in der Regel von ehrenamtlichen Helfern erbracht und haben niedrigere Qualitätsanforderungen als Betreuungsleistungen von Pflegediensten und Betreuungsdiensten. Insgesamt gibt es in Deutschland rund 4.000 Unternehhmen in der Alltagshilfe. Die Liste steht im Excel Abruf als Download zur Verfügung. Gerne nehmen wir auf Anfrage auch Selektionen nach Bundesländern für Sie vor.
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