Inhaltsverzeichnis:

  • Einleitung
  • Die Anbieter und Marken im Detail
  • Wer hat den Anspruch auf Pflegehilfsmittel Zuschuss von 40 Euro pro Monat?
  • Fazit
  • Quellenangaben
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    Einleitung

    Pflegebedürftige mit einer Pflegestufe haben einen gesetzlichen Anspruch auf Hilfsmittel für die häusliche Pflege in Höhe von 40 Euro pro Monat. Seit dem 01. Januar 2015 wurde dieser Betrag um 9,00 Euro erhöht. Diese Erhöhung lockt weitere Anbieter auf diesen Markt und heizt den Wettbewerb untereinander an. Immer mehr Pflegehilfsmittel-Anbieter entwickeln eigene Marken für dieses spezielle Angebot und verdrängen die klassischen Leistungsanbieter wie Sanitätshäuser und Apotheken aus diesem lukrativen Segment.

    Die Anbieter und Marken im Detail

    Die Suchmaschine Google ermöglicht es alle Anbieter sichtbar zu machen, die auf bestimmte Begriffe bieten um dort Werbung zu schalten. Diese Anbieter und deren Marken hat die Redaktion von pflegemarkt.com analysiert, um einen Marktüberblick der Anbieter zu ermöglichen.

    Die Unizell Medicare GmbH mit ihrer Marke pflegehilfsmittelgratis.de ist der etablierteste Anbieter in unserer Analyse und seit fast 30 Jahren in der Pflegebranche aktiv. Die Unizell Medicare GmbH zählt zudem zu den umsatzstärksten Anbietern am Markt und sticht in der Bilanzanalyse der Anbieter deutlich hervor.

    Darauf folgt die Burbach + Goetz Deutsche Sanitätshaus GmbH mit ihrer Marke pflegezauber.de, die bereits seit 27 Jahren als Sanitätshaus bestehen und zu den drei großen Anbietern von Pflegehilfsmitteln zählen.

    Liste der Pflegehilfsmittel Anbieter

    Ranking in Form einer Tabelle der Pflegeboxen Anbieter sortiert nach der Neueintragung im Handelsregister

    Ein weiterer Anbieter ist die Attends GmbH mit ihrer Marke attendspflegepaket.de. Hinter der Attends GmbH steht mit dem US amerikanischen Konzern Domtar Personal Care einer der weltweit führenden Hersteller und Vermarkter von Inkontinenzprodukten, nicht nur für Erwachsene sondern auch für Kinder. Mit Hilfe dieses Backgrounds ist die Attends GmbH sicherlich ein ernst zu nehmender Anbieter.

    Die hygi.de GmbH & Co. KG mit ihrer Marke hygibox.de ist bereits seit 2006 aktiv und gehört zu den großen Marktteilnehmern. Im Jahresabschluss 2013 wies die hygie.de GmbH eine Bilanzsumme in Höhe von knapp 2 Mio. Euro aus und gehört damit, gemeinsam mit der unizell Medicare GmbH, zu den Spitzenreitern in diesem Bereich.

    Der im Dresdener Vereinsregister eingetragene IPP Sachsen e.V./Eurobalance – die Initiative der Pflegesachverständigen und Pflegeberater Sachsen – ist sehr aktiv mit ihrer Marke himibo.de in der Online-Vermarktung über Google-Anzeigen.

    Die web care LBJ GmbH aus Hamburg mit ihrer Marke curabox ist seit 2011 aktiv und wird finanziert durch ein Konsortium um Carsten Maschmeyer (ehemals AWD-Konzern).

    Zeitgleich sind zwei weitere Anbieter gegründet worden, die Pro Media Online Service UG sowie die inhabergeführte Medi-Trend. Während eine Analyse der Finanzzahlen der inhabergeführten Medi-Trend mit dem „Pflegepaket Deutschland“ schwierig ist, verfügte die „Pflegekiste“ der Pro Media Online Service UG im Jahresabschluss 2013 über eine sehr niedrige Bilanzsumme. Lediglich sechs Fans bei Facebook und eine schlechte Sichtbarkeit im Internet deuten auf bestehende Potentiale im Marketing hin.

    Mit der Pflegebox agiert die CommitMed GmbH in dem Segment der Hilfsmittelboxen und weist beachtliche Erfolge in der Durchdringung auf. Eigenen Angaben zufolge beliefert das 2012 gegründete Unternehmen mehr als 10.000 Kunden pro Monat.

    Die PflegeWelt GmbH mit ihrer Marke pflege-paket.de ist auch in Hamburg ansässig und verfügt über sehr gutes Online-Vermarktungs-Wissen, welches sich in einer starken Sichtbarkeit im Internet wiederspiegelt.

    Wer hat den Anspruch auf Pflegehilfsmittel Zuschuss von 40 Euro pro Monat?

    Wer hat Anspruch auf die Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro pro Monat?

    Alle Pflegebedürftigen, die Leistungen der Pflegestufe 0-III beziehen und die Zuhause oder in einer Wohngemeinschaft privat gepflegt werden, haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Bis zu einem Wert von 40€ jeden Monat übernimmt die Pflegekasse zuzahlungsfrei die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Desinfektionsmittel, Schutzkleidung, Bettschutzeinlagen). Häufig verfällt dieser Anspruch im Gesamtwert von jährlich 480€, weil er den Pflegebedürftigen nicht bekannt ist oder vor der Antragsabwicklung zurückgeschreckt wird.

    Wie erfolgt die Beantragung, Auswahl und Lieferung der Pflegehilfsmittel?

    Das Angebot der Pflegehilfsmittel-Boxen richtet sich an Pflegebedürftige und Ihre Pflegepersonen. Die Anbieter der Pflegehilfsmittel-Boxen offerieren eine bürokratiearme Antragsabwicklung mit den Pflegekassen sowie monatliche Zusendung der Pflegehilfsmittel-Boxen direkt in den Haushalt der Pflegebedürftigen. Die Boxen sind in verschiedenen Zusammenstellungen erhältlich, wobei die Kosten für die enthaltenen Pflegehilfsmittel nie den Wert von 40€ übersteigen. Pflegebedürftige können so Ihren Anspruch auf Pflegehilfsmittel ausschöpfen ohne eine private Zuzahlung leisten zu müssen. Online oder mit telefonischer Unterstützung muss einmalig ein Antrag für die Pflegekasse ausgestellt werden, der vom jeweiligen Anbieter der Pflegehilfsmittel-Boxen weitergeleitet wird. Nach Genehmigung des Antrags durch die Pflegekasse, wird die von Pflegebedürftigen zuvor ausgewählte Box mit gewünschtem Inhalt monatlich direkt ins Haus geliefert. Eine Veränderung der Zusammenstellung soll jeder Zeit möglich sein.

    Welche Rolle spielen die Anbieter?

    Eine Vielzahl von Anbietern, bietet seine Hilfsmittel- Boxe im Internet an. Jeder diese Anbieter wirbt mit einem sehr ähnlichen Angebot und verspricht eine unkomplizierte Abwicklung des Antrages bei der Pflegekasse. Die Hilfsmittel- Box kann bei allen Anbietern selbstständig zusammengestellt werden, des Weiteren stehen bereits vorgefertigte Boxen zur Auswahl.

    Welchen Nutzen hat ein Pflegedienst von dieser Pflegehilfsmittel-Pauschale?

    Die Leistungen für Pflegehilfsmittel können in der Regel nicht von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden, die ausschließlich von einem Pflegedienst gepflegt werden, daher kommen viele Pflegedienste auch nicht mit Pflegehilfsmittel-Boxen in Kontakt. Wird Angehörigenpflege und die Pflege durch den Pflegedienst allerdings kombiniert, können Pflegehilfsmittel erstattet werden. In diesem Fall kann oder auch in der Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI kann der Pflegedienst über Pflegehilfsmittel-Boxen informieren, sich als Mediator positionieren und sein eigenes Leistungsportfolio erweitern. Sollte Kann z.B. die pflegebedürftige Person aufgrund von Bettlägerigkeit die Pflegehilfsmittel-Box als Paketsendung nicht selbstständig annehmen können, ist es möglich diese an eine andere Lieferadresse, wie den Pflegedienst liefern zu lassen.

    Fazit

    Der Wettbewerbsdruck der Anbieter ist sehr groß, da viele potentielle Kunden über die Möglichkeiten der Erstattung noch gar nicht informiert sind, die Produkte teilweise selbstständig einkaufen (lassen) oder die Erreichbarkeit der Pflegebedürftigen und deren Angehörige sehr schwierig ist.

    Quellenangaben

  1. http://www.gruenderszene.de/allgemein/maschmeyer-millionen-pflege-de; abgerufen am 28.04.2015
  2. https://www.facebook.com/pflegekiste.de; abgerufen am 28.04.2015
  3. http://www.gruenderszene.de/allgemein/commitmed-pflegebox-siebenstellige-investition; abgerufen am 28.04.2015