„Die heutige Zustimmung des Bundestags zum ‚Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen‘ ist für die Pflegeeinrichtungen ein Lichtblick in dieser schweren Krisenzeit“. Das sagt Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa). „Wir sind den Abgeordneten dankbar, dass das schnell auf den Weg gebrachte Gesetz jetzt den Bundestag passiert hat und gehen davon aus, dass der Bundesrat am Freitag ebenfalls zustimmt“, so Meurer.

Nötig sei ein einfaches und zügiges Verfahren, damit die Hilfen schnell auf den Weg zu den Pflegediensten und -einrichtungen gebracht werden. Der bpa-Präsident: „Unsere Mitgliedseinrichtungen kümmern sich mit aller Kraft darum, die Ausbreitung der Corona-Epidemie zu verzögern und die pflegebedürftigen Menschen bestmöglich zu versorgen. Die Pflegeheime und Pflegedienste müssen sich uneingeschränkt darauf verlassen können, dass dies für sie nicht zur wirtschaftlichen Katastrophe wird. Eine Voraussetzung wird nun erfüllt, die notwendige Schutzausrüstung fehlt absehbar.“

Das Gesetz greift wesentliche Forderungen des bpa auf und stellt den Pflegeeinrichtungen eine Verringerung der Bürokratie, eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren sowie einen Ausgleich für Mehrbelastungen und Mindereinnahmen in Aussicht.

(Quelle: bpa)