Der Pflegemarkt in Deutschland ist ein komplexes Konstrukt aus unterschiedlichen Leistungsangeboten und -strukturen. Um Ihnen die Orientierung im Markt zu erleichtern, zeigt das Branchenprofil Pflege Ihnen die wichtigsten Punkte im Markt und deren bisherige Entwicklung.

Pflege findet in Deutschland an insgesamt 38.000 Standorten statt – unabhängig von der Art der Versorgung. Die Zahl der Standorte mit komplexer Ausrichtung und einer Kombination verschiedener Sektoren steigt zudem stetig an.

Pflege findet in Deutschland an insgesamt 38.000 Standorten statt – unabhängig von der Art der Versorgung. Die Zahl der Standorte mit komplexer Ausrichtung und einer Kombination verschiedener Sektoren steigt zudem stetig an. Die meisten Standorte entfallen dabei auf den ambulanten Sektor. Von den 17.006 ambulanten Standorten in Deutschland sind dabei 14.490 (85 Prozent) rein ambulant. Zum Vergleich: Im Bereich der stationären Pflege existieren 11.653 Standorte, von denen nur 7.623 (65 Prozent) nur stationäre Pflege am Standort anbieten.

Bei Betreibern für betreutes Wohnen zeigt sich eine noch deutlichere Verwässerung klassischer Sektorengrenzen.

Gesamtversorgung Pflegeangebote nach SGB XI und alternative Pflegewohnformen

Bei der prozentualen Verteilung der vorhandenen Pflegekapazitäten zeigt sich in den meisten Bundesländern der ambulante Sektor marktführend.

Bei der prozentualen Verteilung der vorhandenen Pflegekapazitäten zeigt sich in den meisten Bundesländern der ambulante Sektor marktführend. Ausnahmen stellen hierbei das Saarland (47,5 Prozent), Bayern (42,7 Prozent), Schleswig-Holstein (41 Prozent), Niedersachsen (40,7 Prozent) und Baden-Württemberg (39,7 Prozent) in denen stationäre Konzepte den höchsten prozentuellen Anteil der Versorgungen stellen. Neben ambulanten und stationären Kapazitäten zeigt insbesondere der Markt des betreuten Wohnens hohe Anteile an der Gesamtversorgung einzelner Bundesländer. Ein ähnliches Bild ergibt sich auch bei der Betrachtung der Pflegekapazitäten pro 1.000 Einwohner ab 65 Jahren.

Ein ähnliches Bild ergibt sich auch bei der Betrachtung der Pflegekapazitäten pro 1.000 Einwohner ab 65 Jahren.

Definitionen

Pflegeheim: Einrichtung, die nach §72 SGB XI zur Pflege zugelassen sind oder Bestandsschutz nach §73 Abs. 3 und 4 SGB XI genießen und danach als zugelassen gelten. Bei der Art der Versorgung wird unterschieden nach einer vollstationären (ganztägigen) sowie teilstationären (stundenweise) Pflege. Um eine bessere Trennung zu erreichen wird der Begriff „Pflegeheim“ im Zusammenhang mit dieser Studie ausschließlich für Einrichtungen mit einer vollstationären Pflege verwendet. Die gesetzlichen Regelungen zur (baulichen) Ausstattung dieser Einrichtungen sind in den jeweiligen Landesgesetzen verortet. Synonym verwendete Begriffe sind u.a. „Altenheim“, „Altenpflegeheim“, „Seniorenheim“, „Seniorenresidenz“. Der Bereich der teilstationären Pflege wird unter „Tagespflege“ sowie „Nachtpflege“ definiert. ​ 

Pflegedienst: (Ambulante) Pflegedienste sind nach §72 SGB XI zur Pflege zugelassen oder gelten mit Bestandsschutz nach §73 Abs. 3 und 4 SGB XI als zugelassen. Die ambulante Pflege umfasst Pflegeangebote und Dienstleistungen im Regelfall in der Häuslichkeit des Betroffenen. Finanziert werden die Leistungen ambulanter Pflegedienste unter anderen über die Sachleistungen der Pflegeversicherung. Synonym verwendete Begriffe sind u.a. „Sozialstation“, „mobiler Pflegedienst“, „ambulanter Pflegedienst“​. 

Tagespflege: Teilstationäre Pflege umfasst Leistungen der Tages- oder Nachtpflege. Sie kann die ambulante und häusliche Pflege ergänzen, wenn diese nicht in ausreichendem Umfang möglich ist. Einen Anspruch auf teilstationäre Pflege haben nach §41 SGB XI Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. Die Pflegekasse trägt die Kosten für die Tages- oder Nachtpflege nur in zugelassenen Einrichtungen, mit denen sie einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat. Während der Bereich der Nachtpflege verschwindend gering ist, steigt die Zahl der Standorte der Tagespflege stetig an.  Dabei ist die Tagespflege in der teilstationären Pflege mit Einrichtungen der Kinderbetreuung zu vergleichen. Die Gäste halten sich tagsüber stundenweise in der Einrichtung auf und werden in dieser Zeit professionell betreut.

Betreutes Wohnen: Für das Segment des Betreuten Wohnens mangelt es an einer allgemein gültigen Legaldefinition, sodass unter diesem Begriff eine Vielzahl an Wohn- und Pflegeangeboten verstanden werden kann. Hinter dieser Wohnform verbergen sich daher unterschiedliche Konzepte, was dazu führt, dass der Markt sehr unübersichtlich ist.  Seit 2006 gibt es mit der Dienstleistungsnorm DIN 77800 eine Norm, die zur Abgrenzung dient. Mittels ihres Inhalts werden die Bereiche Angebot, Informationsgestaltung und Qualität durch einen von DIN CERTCO über den TÜV Rheinland anerkannten Prüfer überprüft und besichtigt. Vereinfacht lässt sich sagen, dass Bewohnerinnen und Bewohnern eines Betreuten Wohnens eine abgeschlossene Wohneinheit mit eigenem Sanitär- und Küchenbereich zur Verfügung steht und zu den Grundleistungen (z.B. Hausnotrufsystem, Hausmeister) auch Wahlleistungen (Hauswirtschaftliche Leistungen, Mahlzeitendienste, Pflegeleistungen) hinzugebucht werden können. Lokal steht das Betreute Wohnen im Verständnis dieser Studie zwingend im Zusammenhang mit Pflegeangeboten anderer legaldefinierten Sektoren, bspw. angegliedert an eine vollstationäre Pflegeeinrichtung, einer integrierten Tagespflege und/oder versorgt durch einen hausinternen ambulanten Pflegedienst. Die Abrechnung erbrachter Pflegedienstleistungen erfolgt in der Regel über einen ambulanten Pflegedienst, sodass synonym auch von einer ambulant versorgten Wohnform gesprochen werden kann. Die Zahl der Standorte in dieser Versorgungsform steigt seit einigen Jahren stark an.

Wohngruppe: Vom Betreuten Wohnen abzugrenzen sind weitere ambulant betreute Wohnformen, sogenannte Pflege-Wohngruppen, in denen mehrere Bewohner einer Wohngemeinschaft gemeinschaftliche Leistungen von ambulanten Pflegediensten oder Einzelpflegekräften in Anspruch nehmen. Anders als im Betreuten Wohnen teilen sich die BewohnerInnen eine Wohneinheit und zugehörige Gemeinschaftsflächen. Diese Wohngruppen können einen Bewohner-initiierten oder Betreiber-initiierten Ursprung als Basis haben. Betreiber-initiierte Wohngruppen weisen häufig eine Pflegespezialisierung auf, bspw. für außerklinische Intensivpflege oder Demenzpflege.