Aktuell gibt es rund 8.000 Medizinische Versorgungszentren und Gemeinschaftspraxen bundesweit – wovon etwa 4.200 Standorte als MVZ gelten können. Dieser Artikel verschafft Ihnen einen allgemeinen Überblick über die MVZs in Deutschland.


Inhaltsverzeichnis:

  • Unterschied MVZ und BAG
  • Rund 4.200 MVZ Bundesweit
  • Unterschied MVZ und BAG

    Laut Berufsverband der deutschen Chirugie war bis zur Einführung der MVZ im Jahr 2004 war die klassische Gestaltung einer ärztlichen Kooperationsgemeinschaft die „Gemeinschaftspraxis“ oder auch Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) . Im Gegensatz zur Praxis-Gemeinschaft wurde hier die ärztliche Tätigkeit gemeinsam ausgeübt und ein gemeinsamer Betrieb geführt. Dies fand zumeist in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder einer Partnerschaftsgesellschaft statt. Jeder Partner der Gesellschaft ist dabei an unternehmerischen Entscheidungen sowie am Wert und am Gewinn beteiligt, haftet aber letztlich auch mit seinem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten. Einzelheiten zu den Gestaltungsmöglichkeiten einer BAG finden sich in der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte [1, § 33]. Der Begriff „Gemeinschaftspraxis“ findet sich dort nicht mehr.

    Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) als Form der ärztlichen Kooperation wurde ab 2004 mit dem GKV-Modernisierungsgesetz im SGB V im § 95 verankert. Hintergrund war zum einen die Absicht des Gesetzgebers, damit die ärztliche Versorgung in ländlichen Gebieten zu fördern und zum anderen, den ehemaligen Polikliniken der DDR eine rechtliche Grundlage zum weiteren Betrieb zu schaffen. Der wesentliche Unterschied zur BAG ist, dass ein MVZ außer als Partnerschaftsgesellschaft oder GbR auch als Genossenschaft, sowie als GmbH betrieben werden kann. Seit der Einführung der MVZ hat es hierzu zahlreiche Anpassungen und Änderungen gegeben. Die ersten Zusammenschlüsse in MVZ fanden insbesondere unter Vertragsärzte und durch Krankenhäuser statt. Neuerdings ist auch die Gründung durch Kommunen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform möglich.

    Wesentlichster Unterschied zwischen BAG und MVZ ist also die Rechtsform, sowie die Frage nach dem Inhaber der Vertragsarztzulassung. Während bei der BAG grundsätzlich jeder Partner über eine eigene, personengebundene Zulassung verfügt und sich damit die Genehmigung der Gemeinschaft aus der Summe dieser Einzelzulassungen speist, ist beim MVZ die MVZ-Trägergesellschaft unmittelbar selbst Inhaberin der Zulassung. Man spricht in diesen Fällen von einer institutionellen Zulassung.

    Rund 4.200 MVZ Bundesweit

    Die Kooperationsform Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) wurde mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz im Jahr 2004 in die Versorgungslandschaft eingeführt. Seitdem ist die Anzahl der MVZ laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung stetig auf mehr als 3.800 im Jahr 2020 gestiegen. Der besonders starke Zuwachs seit 2016 ist u.a. auf eine veränderte Gesetzeslage zurückzuführen (Einführung fachgleicher MVZ).

    Zum 31.12.2021 waren laut KBV insgesamt 4.179 MVZ zugelassen. Zum 31.12.2020 waren 3.846 MVZ zugelassen. Das bedeutet einen Zuwachs von 333 MVZ bzw. 9 Prozent.

    Durchschnittlich arbeiten in jedem der Zentren 6,2 Ärzte. Insgesamt sind in Deutschland knapp 25.750 Ärzte in MVZ tätig. Die am häufigsten in einem MVZ beteiligten Facharztgruppen sind dabei Hausärzte, Chirurgen und Orthopäden und Fachärztliche Internisten. Laut Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sind in 44 Prozent aller MVZ Vertragsärzte an der Trägerschaft beteiligt, mit 42 Prozent am zweithäufigsten an MVZs beteiligt sind Krankenhäuser – nur 13 Prozent aller MVZ werden von anderen Trägern betrieben.

    MVZ gründen sich sowohl in städtischen als auch ländlichen Gebieten. Allerdings lässt sich die Mehrzahl der MVZ in Kernstädten sowie Ober-und Mittelzentren nieder.