Seit dem 29. Oktober 2020 ist das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz in Kraft. Mit dieser sollte unter anderem die Intensivpflege in stationären Einrichtungen gestärkt werden, indem Intensiv-Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen weitgehend von Eigenanteilen entlastet wurden. In diesem Artikel erhalten Sie einen allgemeinen Einblick auf die Aufstellung des stationären Marktes in der außerklinischen Intensivpflege.

Inhaltsverzeichnis:

  • Versorgungskapazitäten vor allem in neuen Bundesländern hoch
  • Hoher Anteil außerklinischer Intensivpflege sorgt für überdurchschnittlich viele Kapazitäten
  • Ambulante Versorgungsstrukturen im Fokus
  • Das neue IPREG

  • Versorgungskapazitäten vor allem in neuen Bundesländern hoch

    Insbesondere in den vergangen zwei Jahren stand die intensivmedizinische Versorgung in Deutschland im Fokus. Das DIVI Intensivregister, welches in Kooperation mit dem RKI die Intensivkapazitäten in deutschen Kliniken ermittelt und tagesaktuell deren Auslastung angibt, zählt insgesamt rund 25.000 Intensivbetten in 1.300 Kliniken. Weniger Aufmerksamkeit, und somit auch Transparenz, liegt hingegen auf der außerklinischen Versorgung von Intensivpatienten. Außerhalb der Intensivstationen von Kliniken stehen weitere 20.000 bis 25.000 Versorgungsmöglichkeiten in stationären Pflegeeinrichtungen, Wohngruppen und -Gemeinschaften sowie in der 1:1 Versorgung zur Verfügung. Der überwiegende Teil der Intensivpflegebedürftigen, etwa 12.500 Patient*innen, werden in der außerklinischen Versorgung durch spezialisierte Pflegedienste betreut. Eine genaue Anzahl lässt sich aufgrund fehlender Statistiken nicht ermitteln. Weitere 8.500 Plätze entfallen auf Wohngemeinschaften und 1.500 bis 2.000 Betten finden sich in den rund 230 vollstationären Pflegeheimen mit Angeboten in der Intensivpflege. Um eine bessere Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Bundesländern herzustellen, wird die Kapazität je 100.000 Einwohner betrachtet.

    So fällt auf, dass Mecklenburg-Vorpommern sich mit einer deutlich überdurchschnittlichen Versorgung im Bereich der außerklinischen Intensivpflege hervortut. Bei Berücksichtigung aller zur Verfügung stehenden Kapazitäten, stehen in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 118 Plätze pro 100.000 Einwohner zur Verfügung – dies entspricht beinahe dem doppelten Wert des Bundesdurchschnitts (62 Plätze pro 100.000 Einwohner). Mit Berlin (79 pro 100.000 EW), Thüringen (76 pro 100.000 EW), Sachsen-Anhalt (75 pro 100.000 EW) und Brandenburg (68 pro 100.000 EW) liegen vor allem die neuen Bundesländer merklich über dem Bundesschnitt. Das bevölkerungsreiche Nordrhein-Westfalen indes liegt nur knapp (63 pro 100.000 EW) über dem Mittelwert. Schlusslicht bilden Bayern, Rheinland-Pfalz und das Saarland mit jeweils unter 50 Kapazitäten pro 100.000 Einwohner.

    Hoher Anteil außerklinischer Intensivpflege sorgt für überdurchschnittlich viele Kapazitäten

    Gesamtkapazität Intensivpflege

    Neben der Verteilung der insgesamt verfügbaren Kapazitäten lohnt zudem ein Blick auf die Verteilung zwischen klinischer und außerklinischer Pflege. Während die klinische Intensivpflege ausschließlich die Pflege im klinischen Umfeld auf einer Intensivstation bezeichnet, zeigen sich im Bereich der außerklinischen Intensivpflege insbesondere drei Versorgungsformen: Die ambulante 1:1 Intensivpflege, die Intensivpflege in speziellen Wohngemeinschaften und die Intensivpflege in vollstationären Pflegeheimen. Die Aufteilung innerhalb der außerklinischen Versorgung wird später in der Analyse noch einmal beleuchtet.

    Während die Kapazitäten der klinischen und außerklinischen Intensivpflege auf ganz Deutschland gesehen relativ gleichmäßig verteilt sind (52 Prozent klinisch / 48 Prozent außerklinisch), zeigen einige Bundesländer starke Abweichungen. So stellt in Bremen die klinische Intensivpflege den größten Teil der verfügbaren Intensivkapazitäten (80 Prozent), was vermutlich auch auf die Lage Bremens als Stadtstaat mit begrenzten räumlichen Ressourcen für außerklinische Intensivpflege und Wechselwirkung mit dem angrenzenden Niedersachsen zu erklären ist; auch in Hamburg stellen Kliniken den Großteil der Intensivkapazitäten (64 Prozent). Doch auch Baden-Württemberg zeigt sich mit einem hohen Anteil (65 Prozent) an klinischer Intensivkapazität an der Gesamtzahl der verfügbaren Plätze. Große Anteile der außerklinischen Intensivpflege an der Gesamtversorgung lassen sich in Brandenburg (61 Prozent) und Thüringen (59 Prozent) messen. Allgemein zeigt sich, dass Bundesländer mit einem überdurchschnittlichen hohen Anteil an außerklinischer Intensivversorgung auch eine überdurchschnittliche Gesamtkapazität aufweisen.

    Ambulante Versorgungsstrukturen weiterhin im Fokus

    Doch wie teilt sich der Markt der außerklinischen Intensivpflege unter sich auf? Die Unterschiede der drei großen außerklinischen Pflegeformen wurden bereits zuvor erläutert, nun soll der Fokus auf der Kapazitätsverteilung innerhalb dieser Segmente liegen.

    Prozentuale Verteilung stationäre Intensivpflege

    So zeigt sich das Segment der außerklinischen stationären Intensivpflege in fast allen Bundesländern mit dem merklich niedrigsten Anteil an der Gesamtversorgung im Bereich der außerklinischen Intensivpflege. Umso wichtiger offenbart sich die ambulante Intensivpflege: Mit 86 Prozent zeigt sie sich insbesondere im bereits aufgefallenen Bremen als überdurchschnittlich hoch, was ebenfalls auf eine Flächenknappheit für außerklinische Wohnformen hinweist. Auch in Hessen (77 Prozent), Niedersachsen (65 Prozent), Sachsen (65 Prozent) und Sachsen-Anhalt (62 Prozent) zeigt sich die ambulante Kapazität im Fokus. Direkt nach der ambulanten Intensivpflege sind vor allem Wohngemeinschaften für die Versorgung von Menschen mit intensivpflegerischem Bedarf von entscheidender Bedeutung. Besonders in Bayern (52 Prozent) und Brandenburg (54 Prozent) spielt die Versorgung in Wohngruppen eine große Rolle für die Sicherstellung der Kapazitäten in der außerklinischen Intensivpflege. Intensivpflege in vollstationären Pflegeheimen spielt indes nur eine sehr untergeordnete Rolle – als Ausnahme zeigt sich hierbei Hamburg. In der Hansestadt stellen vollstationäre Pflegeheime rund 28 Prozent der außerklinischen Versorgungen, doch der nur geringe Einfluss der stationären Intensivpflege in den anderen Bundesländern könnte sich nach dem Willen der Politik bald ändern.

    Das neue IPREG

    Ein besonderer Fokus des IPREG liegt dabei auf einer Veränderung der Finanzierung der stationären Intensivpflege. Vor dem IPREG war die stationäre Intensivpflege, im Vergleich zur ambulanten Intensivpflege und der Intensivpflegeversorgung in einer Wohngruppe, die hochpreisigste Versorgungsform. Intensivpflegebedürftige mussten oft hohe Eigenanteile (Investitionskosten, einrichtungseinheitliche Eigenanteile, Unterbringung und Verpflegung) zahlen.

    Um Betroffene und Angehörige finanziell zu entlasten und die stationäre Intensivpflege zu stärken, hat der Gesetzgeber im IPREG festgelegt, dass die Eigenanteile für die stationäre Intensivpflege komplett von der Krankenkasse übernommen werden.

    Grund für die Stärkung der stationären Intensivpflege ist, dass sich der Gesetzgeber wünscht, die Qualität in der stationären Intensivpflege besser kontrollieren und sicherstellen zu können. Noch lässt sich die Auswirkung des neuen IPREG nicht durch statistische Erhebungen ermessen – um dennoch einen Einblick in die gerade im Begriff befindlichen, strukturellen Änderungen zu erlangen, muss man mit Expert*innen der außerklinischen Intensivpflege reden. Auf Nachfrage bezüglich der aktuellen Auswirkungen des IPREG erklärt Intensivkrankenschwester und Gesundheitswissenschaftlerin Martina Bliefernich, die als Entlass-Lotsin deutschlandweit Überleitungen von Intensivpatienten von der klinischen in die außerklinische Intensivpflege unterstützt folgendes:

    Martina Bliefernich

    „Seit dem Inkrafttreten des IPREG im Oktober 2020  ist die Nachfrage nach stationären Intensivpflegeplätzen stark gestiegen. Die Finanzierung der Intensivpflege spielt selbstverständlich für viele Betroffene und Angehörige eine Rolle bei der Wahl der Versorgungsart, daher ist die stationäre Intensivpflege jetzt durch die Gesetzesänderungen besonders attraktiv. Ich erlebe viele Entlassungsmanager, die aktuell primär stationäre Anschlussversorgungen für Ihre Intensivpatienten suchen. Sicherlich mit den besten Absichten, um eben die Patienten finanziell zu entlasten, jedoch sollten andere Entscheidungskriterien für die individuell passende Anschlussversorgung nicht gänzlich außer Acht gelassen werden. Jede Versorgungsart hat ihr Vor- und Nachteile und so sind neben der Finanzierung auch Faktoren wie der Grad der individuellen Pflege, der Personalschlüssel und die Verfügbarkeit bei der Entscheidung für eine Anschlussversorgung relevant.“