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Bett, insbesondere Kranken- und/oder Pflegebett

Anmelder des am 25.08.2016 angemeldeten, und am 25.03.2019 eingetragenen Patents ist die Hermann Bock GmbH, 33415 Verl, Hauptanspruch des Patents sei „ein Bett, insbesondere Kranken- und/oder Pflegebett, mit einer elektromotorisch betriebenen Funktionskomponente und/oder einem Betriebszustände detektierenden Sensor sowie einer Kommunikationseinheit, die in kommunikationstechnischer Verbindung mit der Funktionskomponente und/oder dem Sensor steht, wobei die Kommunikationseinheit eine Funkschnittstelle aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Funkschnittstelle einen Datenkanal bereitstellt, der einer Funkübertragung von Daten über ein proprietäres DECT-Funkprotokoll auf der Basis eines vorgebbaren Layer-Protokolls dient.“
Die Erfindung soll dabei besonders in jenen Fällen unterstützen, in denen die Personen, die Blut abgenommen bekommen, diesen Vorgang mit negativen Assoziationen verknüpfen. Es bestehe laut Patentschrift „ein Bedarf an verbesserten Vorrichtungen und Verfahren, die es ermöglichen, dassdie Blutentnahme leicht und bequem von Benutzern durchgeführt werden kann, und die die Abhängigkeit der Benutzer von traditionellen Gesundheitseinrichtungen für die Blutentnahme verringern kann.“
Das Patent schlägt ein Bett vor, „das bei gleichzeitiger Erhöhung der Anwendungssicherheit eine verbesserte Handhabung gestattet. Zur Lösung dieser Aufgabe wird mit der Er-findung ein Bett (…) vorgeschlagen, das sich dadurch auszeichnet, dass die Funkschnittstelle einen Datenkanal bereitstellt, der einer Funkübertragung von Daten über ein proprietäres DECT-Funkprotokoll auf der Basis eines vorgebbaren Layer-Protokolls dient.
Das erfindungsgemäße Bett erlaubt eine Fernwartung sowie eine Fernbedienung. Zu diesem Zweck ist konstruktiv vorgesehen, dass das Bett mit einer Kommunikationseinheit ausgerüstet ist, die über eine Funkschnittstelle verfügt. Diese Funkschnittstelle arbeitet nach dem DECT-Standard, was der Betriebssicherheit dient. Dabei dient in Ab-kehr zum vorbekannten Stand der Technik nach der WO 98/34577 A1 für eine Funkverbindung nicht ein Voice-Kanal eines hausinternen Mobilfunksystems. Es ist vielmehr vorgesehen, dass die Funkverbindungüber einen Datenkanal abgewickelt wird, weshalb die Funk-Schnittstelle des erfindungsgemäßen Bettes einen Datenkanal bereitstellt. Dieser Datenkanal dient einer Funkübertragung von Daten über ein proprietäres DECT-Funkprotokoll auf der Basis eines vorgeb-baren Layer-Protokolls
Veröffentlichungsnummer: DE 20 2016 008 724 U1 Quelle: DEPATISnet
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