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Bett, insbesondere Kranken- und/oder Pflegebett

Bett, insbesondere Kranken- und/oder Pflegebett, Patentantrag der Hermann Bock GmbH, 33415 Verl Veröffentlichungsnummer: DE 20 2016 008 724 U1 Quelle: DEPATISnet

Anmelder des am 25.08.2016 angemeldeten, und am 25.03.2019 eingetragenen Patents ist die Hermann Bock GmbH, 33415 Verl, Hauptanspruch des Patents sei „ein Bett, insbesondere Kranken- und/oder Pflegebett,  mit  einer  elektromotorisch  betriebenen  Funktionskomponente und/oder einem Betriebszustände detektierenden  Sensor   sowie  einer  Kommunikationseinheit, die in kommunikationstechnischer Verbindung mit  der  Funktionskomponente  und/oder  dem  Sensor steht, wobei die Kommunikationseinheit  eine Funkschnittstelle aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Funkschnittstelle einen Datenkanal bereitstellt, der einer Funkübertragung  von  Daten  über  ein  proprietäres  DECT-Funkprotokoll auf der Basis eines vorgebbaren Layer-Protokolls dient.“

Die Erfindung soll dabei besonders in jenen Fällen unterstützen, in denen die Personen, die Blut abgenommen bekommen, diesen Vorgang mit negativen Assoziationen verknüpfen. Es bestehe laut Patentschrift „ein Bedarf an verbesserten Vorrichtungen und Verfahren, die es ermöglichen, dassdie Blutentnahme leicht und bequem von Benutzern durchgeführt werden kann, und die die Abhängigkeit der Benutzer von traditionellen Gesundheitseinrichtungen für die Blutentnahme verringern kann.“

Das Patent schlägt ein Bett vor, „das bei gleichzeitiger Erhöhung der Anwendungssicherheit eine verbesserte Handhabung gestattet. Zur Lösung dieser Aufgabe wird mit der Er-findung ein Bett (…) vorgeschlagen,  das  sich  dadurch  auszeichnet,  dass  die Funkschnittstelle  einen  Datenkanal  bereitstellt,  der einer Funkübertragung von Daten über ein proprietäres DECT-Funkprotokoll auf der Basis eines vorgebbaren Layer-Protokolls dient.

Das erfindungsgemäße  Bett  erlaubt  eine Fernwartung  sowie  eine  Fernbedienung.  Zu  diesem  Zweck  ist  konstruktiv  vorgesehen,  dass  das Bett  mit  einer  Kommunikationseinheit  ausgerüstet ist,  die  über  eine  Funkschnittstelle  verfügt.  Diese Funkschnittstelle arbeitet nach dem DECT-Standard, was der Betriebssicherheit dient. Dabei dient in Ab-kehr zum vorbekannten Stand der Technik nach der WO 98/34577 A1 für eine Funkverbindung nicht ein Voice-Kanal eines hausinternen  Mobilfunksystems. Es ist vielmehr vorgesehen, dass die Funkverbindungüber einen Datenkanal abgewickelt wird, weshalb die Funk-Schnittstelle des erfindungsgemäßen Bettes einen Datenkanal bereitstellt. Dieser Datenkanal dient einer Funkübertragung von Daten über ein proprietäres DECT-Funkprotokoll auf der Basis eines vorgeb-baren Layer-Protokolls

Veröffentlichungsnummer: DE 20 2016 008 724 U1 Quelle: DEPATISnet