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Update 29.04.2024: AHD Insolvenzverfahren erfolgreich abgeschlossen

Mit einem einhelligen Votum der Gläubigerversammlung hat der Ambulanter Hauspflege Dienst GmbH (AHD) am 15.4.2024 einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg in eine sichere Zukunft erreicht. Der von Geschäftsführer Ole Bernatzki vorgelegte Insolvenzplan fand die ungeteilte Zustimmung aller Gläubiger.

Ole Bernatzki: „Als bekannt wurde, dass die Gläubiger dem Plan zustimmen, ist mir ein riesen Stein vom Herzen gefallen und ich habe die eine oder andere Träne vergossen. Jetzt bin ich einfach nur glücklich. Dies ist ein starkes Signal für den Fortbestand des AHD und die hohe Wertschätzung, die unsere Arbeit bei den Menschen in der Region genießt”.

Das Amtsgericht Tostedt bestätigte die Zustimmung der Gläubigerversammlung und beendete das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Damit ist der AHD wieder frei und kann ohne Einschränkungen weiterarbeiten.

Bernatzki weiter: „In dieser für alle Beteiligten schweren Zeit, haben wir viel gelernt, vieles verändert und uns anders aufgestellt. Ich bin glücklich und unendlich stolz auf meine Mitarbeiter, die in dieser, für sie ungewissen Phase, dem AHD die Treue gehalten haben. Sie sind das wertvollste Kapital in diesem Unternehmen. Auch unseren Gläubigern danke ich sehr. Ihr habt an uns geglaubt, dass war enorm wichtig für uns. Jetzt können wir uns wieder zu 100% auf unseren Auftrag konzentrieren, die professionelle und hochwertige Pflege von Menschen. Leicht wird es auch zukünftig nicht sein, einen Pflegedienst wirtschaftlich zu führen. Ohne dass die Politik die prekäre Situation in der Pflegebranche erkennt und endlich handelt, wird es deutschlandweit nicht gehen. Wir machen weiterhin unsere Hausaufgaben und sehen vorerst optimistisch in unsere Zukunft.“

Update 02.08.2023: Insolvenzverfahren über Ambulanten Pflegedienst AHD und AHD solewo eröffnet

    Zum 1. August 2023 wurde das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der AHD Ambulanter Hauspflege Dienst GmbH und der AHD solewo GmbH in Jesteburg eröffnet, letztere betreibt das Pflege-Hotel Jesteburger Hof. Dies teilte der Sachwalter, Justus von Buchwaldt von der Restrukturierungskanzlei BBL, heute mit.

    Seitdem die Geschäftsführung unter Ole Bernatzki Anfang April 2023 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt hatte, wird der Geschäftsbetrieb des Pflegedienstes und des Jesteburger Hofs vollumfänglich fortgeführt. Alle 215 Mitarbeiter arbeiten engagiert weiter.

    „Wir konnten bereits erste Sanierungserfolge erzielen. Trotz des laufenden Verfahrens haben wir die Auslastung in den Betriebsstätten in Bispingen und Stelle gesteigert und die hohe Qualität der Pflege beibehalten,“ so Ole Bernatzki. Zudem liefen intensive Verhandlungen mit allen Stakeholdern, inklusive der Pflegekassen, um den langfristigen Erhalt des Unternehmens sichern zu können. Unterstützt wird das AHD-Team dabei von der erfahrenen Beratungsgesellschaft Thomas Uppenbrink & Collegen aus Hagen.

    Justus von Buchwaldt prüfte als vorläufiger Sachwalter mit seinem Team die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft. Zudem wird er die Sanierung begleiten und das Verfahren überwachen, damit keine Nachteile für die Gläubiger entstehen. Zum Team von BBL gehört neben von Buchwaldt noch Rechtsanwalt Nikolas Otto in leitender Funktion.

    Die Nachwirkungen von Corona, Inflation und Energiekrise, kombiniert mit dem Tariftreuegesetz, das eine Erhöhung der Personalkosten um teilweise bis zu 25 Prozent bedeutete, führten im Ergebnis zu der eingetretenen Schieflage. Vor diesem Hintergrund hatte sich die Geschäftsführung für ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung entschieden. Bei der Insolvenz in Eigenverwaltung handelt es sich um ein spezielles Sanierungsverfahren, bei dem die bisherige Geschäftsführung den Betrieb weitgehend in Eigenregie saniert.

    Das Unternehmen strebe eine Sanierung mittels Insolvenzplan an, verfolge aber parallel auch die Suche nach potenziellen Investoren, so von Buchwaldt.

    Im Rahmen der laufenden Sanierung soll der Geschäftsbetrieb weiter optimiert werden. „Unser Ziel ist es, die Zukunft des Unternehmens nachhaltig zu sichern, die Arbeitsplätze zu erhalten und die Unterstützung der Patienten weiterhin sicherzustellen“, erklärt Ole Bernatzki, Geschäftsführer der AHD Ambulanter Hauspflegedienst und AHD solewo GmbH.

    Ambulante Hauspflege Dienst GmbH (AHD) beantragt Insolvenzverfahren

    Mit der Ambulante Hauspflege Dienst GmbH (AHD) gerät ein weiterer Pflegebetreiber in Norddeutschland in Schieflage: Die AHD hat beim Amtsgericht Tostedt Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Betroffen ist auch die AHD Solewo GmbH, die den Jesteburger Hof betreibt. Als Gründe nannte AHD-Geschäftsführer Ole Bernatzki die drastisch gestiegenen Kosten durch das Tariflohngesetz und die unzureichende Refinanzierung durch die Kranken- und Pflegekassen. Trotz der Insolvenz läuft der Betrieb in vollem Umfang weiter, die Mitarbeiter wurden am 6. April 2023 informiert.

    Ambulante Hauspflege Dienst GmbH (AHD) beantragt Insolvenz
    Die AHD versorgt mehr als 500 Patienten in Niedersachsen.

    „Die Corona-Pandemie und damit verbundene hohe Krankenstände der Mitarbeiter haben uns sehr zugesetzt”, berichtet Ole Bernatzki gegenüber dem WOCHENBLATT. Auch mit der Inflation und der Energiekrise habe das Unternehmen zu kämpfen. “Aber das hätten wir alles irgendwie hinbekommen”, betont der AHD-Geschäftsführer, gerade das Tariftreuegesetz habe jedoch die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens gänzlich unmöglich gemacht.

    “Ich begrüße dieses Gesetz ausdrücklich, bin aber wütend, dass die Finanzierung nicht geregelt wurde”, kritisiert Bernatzki gegenüber dem WOCHENBLATT.

    Um sich in dieser schwierigen Situation fachkundig beraten zu lassen, wandte sich AHD an die Unternehmensberatung Thomas Uppenbrink & Collegen GmbH aus Hagen. Diese empfahl dem Unternehmen nach eingehender Prüfung, ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung zu beantragen. Mit Beschluss des Amtsgerichts Tostedt vom Mittwoch, 5. April, wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt von der Hamburger Kanzlei BBL Brockdorff bestellt.

    AHD Standorte

    Das am 1. September 2022 in Kraft getretene Tariftreuegesetz hat zu Lohnsteigerungen von mehr als 25 Prozent geführt. Diese wurden jedoch von den Pflege- und Krankenkassen nicht ausreichend refinanziert, was die AHD in eine schwierige Situation brachte (wir berichteten bereits im September 2022 über mögliche Folgen). Durch die Insolvenz in Eigenverwaltung behält die Geschäftsführung die volle Verfügungsgewalt über das Unternehmen. Ansprechpartner für Patienten und Lieferanten bleiben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AHD, Geschäftsführer bleibt Ole Bernatzki. Der Sachwalter überwacht, koordiniert und unterstützt die Geschäftsführung bei der Abwicklung des Verfahrens. Erste Einschätzungen der Beratungsfirma hätten ergeben, dass die AHD eine sehr starke und wichtige Marktposition habe und unverschuldet in diese Situation geraten sei. Dennoch werden alle Prozesse auf den Prüfstand gestellt und gegebenenfalls optimiert. Oberstes Ziel der AHD ist es, die gesetzlich vorgeschriebenen Mehrkosten durch die Pflege- und Krankenkassen refinanziert zu bekommen.

    Für die Kundinnen und Kunden des AHD ändere sich nichts, so Bernatzki, die Versorgung sei in vollem Umfang gewährleistet. Auch der Betrieb im Jesteburger Hof laufe normal weiter. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten für drei Monate ihr volles Gehalt von der Bundesagentur für Arbeit, die Rechnungen der Lieferanten werden vollständig bezahlt.

    Die Insolvenz in Eigenverwaltung sei ein Schritt, um das Unternehmen zu erhalten und wirtschaftlich zu stärken. Ole Bernatzki gegenüber dem WOCHENBLATT: „Der AHD ist mein Lebenswerk und ich kämpfe mit Wut im Bauch dafür, dass dieses im Sinne meiner Mitarbeiter und Kunden erhalten bleibt. Und ganz wichtig: Niemand muss befürchten, dass Rechnungen nicht bezahlt werden oder keine Pflegekraft mehr kommt. Unser eingeschlagener Weg ist rechtlich abgesichert und garantiert die volle Handlungsfähigkeit des AHD“,