Analyse Tarifreuegesetz – Anstieg der Sozialhilfeempfänger zu erwarten

Zum 01.09.2022 tritt das neue Tariftreuegesetz für die Pflege in Kraft. Ab 1. September 2022 werden nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen – und können mit der Pflegeversicherung abrechnen – die ihre Pflege- und Betreuungskräfte mindestens in Tarifhöhe bezahlen.

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Pflegestudie 2022

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