Rehakliniken sind  ein wichtiges Standbein in der medizinischen Versorgung der Bundesrepublik. Nach – und vor – Akutkliniken sollen Rehabilitationsleistungen der Abwendung, Beseitigung, Minderung oder dem Ausgleich einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, der Verhütung ihrer Verschlimmerung oder Milderung ihrer Folgen dienen. Rehabilitationsleistungen werden dabei in Rehakliniken angeboten.

Inhaltsverzeichnis:

  • Anzahl und Statistik der Rehakliniken
  • Ambulante und stationäre Reha
  • Kosten der Rehaeinrichtungen
  • Spezialisierung der Reha-Einrichtungen
  • Anzahl und Statistik der Rehakliniken

    Im Jahr 2020 gab es laut Aussagen des Bundes 1.092 Vorsorge- und Rehaeinrichtungen mit 162.384 Betten, welche bei einer Bettenauslastung von rund 72 Prozent insgesamt mehr als 1,6 Millionen Patienten versorgt haben. Die Anzahl der Rehakliniken zeigt sich dabei in den Daten des Bundes als Rückläufig.

    Ambulante und stationäre Reha

    Rehabilitations- und Vorsorgeleistungen können sowohl ambulant als auch stationär erfolgen; sie können am Wohnort, in einer anerkannten Rehabilitationsklinik oder in einer stationären Vorsorgeeinrichtung geleistet werden. Die ambulanten Reha-Leistungen machten 15 % in 2019 und 16 % in 2020 aller medizinischen Reha-Leistungen aus.

    Bei der stationären Rehabilitation werden Patientinnen und Patienten in einer Einrichtung nicht nur behandelt, sie wohnen auch dort mit einer Versorgung rund um die Uhr.

    Bei der ambulanten Rehabilitation hingegen wohnt der Patient nicht in der Einrichtung, sondern sucht täglich ein örtliches Rehazentrum oder eine Rehaklinik mit Kassenzulassung auf. Patientinnen und Patienten erhalten dort gezielte komplexe Maßnahmen, zu denen ärztliche, physiotherapeutische, psychotherapeutische und weitere Leistungen gehören. Die Patientinnen und Patienten kommen nur zur Behandlung in die Einrichtungen. Ist ihnen auch das nicht möglich, „kommt die Rehabilitation auch ins Haus“: Bestimmte Leistungen der Rehabilitation und Vorsorge werden dann in der gewohnten Umgebung der Patientinnen und Patienten durch mobile Reha-Teams angeboten.

    Kosten der Rehaeinrichtungen

    In der Regel ist es die Aufgabe der Gesetzlichen Krankenversicherung für ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen aufzukommen. Rehabilitationsleistungen sind indes auch Aufgabe der Rentenversicherung oder der Unfallversicherung. In 2020 leisteten die Rentenversicherungsträger Zuschüsse in Höhe von insgesamt knapp 500 Millionen € an Einrichtungen, mit denen sie in einem Vertragsverhältnis stehen. 2019 wandte die Rentenversicherung rund 6,9 Mrd. € (brutto) für Rehabilitation auf, davon mehr als 5 Mrd. € für medizinische Rehabilitation, knapp 1,3 Mrd. € für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) und rund 0,4 Mrd. € für Sozialversicherungsbeiträge.

    Weitere Kostenträger einer Rehabilitationsmaßnahme sind z.B.:

    • Bundesagentur für Arbeit
    • Gesetzliche Rentenversicherung
    • Gesetzliche Krankenversicherung
    • Private Krankenversicherung ggf. mit Beihilfe
    • Gesetzliche Unfallversicherung
    • Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge
    • Träger der öffentlichen Jugendhilfe
    • Träger der (öffentlichen) Sozialhilfe
    • Polizei/Bundespolizei/Bundeswehr

    Spezialisierung der Reha-Einrichtungen

    Medizinische Reha-Einrichtungen haben häufig nicht nur einen Behandlungsschwerpunkt wie z. B. Kardiologie, sondern verfügen oft über verschiedene Fachabteilungen wie z. B. Kardiologie und Orthopädie. Alle stationären medizinischen Reha-Einrichtungen, die von der Rentenversicherung federführend belegt werden, einschließlich Kinderrehabilitation, nehmen mit ihren insgesamt 1.474 Fachabteilungen an der Reha-Qualitätssicherung durch die Rentenversicherung teil. Im Vergleich zu 2019 ist die Anzahl der Fachabteilungen um 190 gewachsen. Darüber hinaus wurden die ambulanten Reha-Zentren in das Qualitätssicherungsprogramm integriert, wie der Reha-Bericht 2021 der Rentenversicherung angibt.

    Die Oben zu sehende Grafik basiert auf Angaben der Deutschen Rentenversicherung. Orthopädische sowie Fachabteilungen für medizinische Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen stellen dabei die größten Anteile. Bei der Interpretation der Anteile müssen die Bettenanzahl der Einrichtung und die Behandlungsdauer in den jeweiligen Indikationen berücksichtigt werden: Auch bei einer vergleichbaren Anzahl Fachabteilungen können die erbrachten Reha-Leistungen zwischen den Indikationen deutlich variieren.

    So haben z. B. spezielle Fachabteilungen für medizinische Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen im Durchschnitt wesentlich weniger Betten als orthopädische Fachabteilungen; Leistungen der somatiRehabilitation dauern in der Regel nur drei bis vier Wochen, Leistungen der psychosomatischen Rehabilitation dagegen zwischen fünf und sechs Wochen, medizinische Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen wiederum kann mehrere Monate dauern. Im Vergleich ist der Anteil gastroenterologischer, pneumologischer und dermatologischer Fachabteilungen bzw. der Inneren Medizin (2 % – 4 %) geringer. Die Fachabteilungen, die Kinder- und Jugendrehabilitationen (Pädiatrie) durchführen, machen ebenfalls nur einen Anteil von 3 % aus.