Betreute Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige gewinnen immer mehr an Bedeutung und Beliebtheit. Sie bilden eine bedeutende Komponente im deutschen Pflegesystem und bieten eine alternative Wohnform für Menschen, die Betreuung und Unterstützung im Alltag benötigen, aber dennoch in einer familiären und gemeinschaftlichen Umgebung leben möchten. Diese Form der Pflegeunterbringung ermöglicht es den Bewohnern, weitgehend selbstständig zu bleiben, während sie gleichzeitig Zugang zu professioneller Betreuung und Pflege haben.

Standorte für Wohngruppen in Deutschland

In einer betreuten Wohngemeinschaft teilen sich mehrere Pflegebedürftige eine gemeinsame Wohnung oder ein Haus, in dem sie unter Anleitung und Betreuung durch geschultes Personal leben. Jeder Bewohner verfügt über ein eigenes Zimmer, das ihm die notwendige Privatsphäre zusichert und gleichzeitig nach eigenem Geschmack eingerichtet werden kann. Die Nutzung der Gemeinschaftsräume, sowie gemeinsame Mahlzeiten und Aktivitäten wie Spiele oder Ausflüge fördern die soziale Interaktion. Durch die Nähe und Verfügbarkeit des Pflegepersonals können individuelle Bedürfnisse schnell erkannt und entsprechend darauf reagiert werden. Die Pflegerische Versorgung erfolgt durch einen ambulanten Pflegedienst, der durch die Bewohner frei gewählt werden kann.

In Deutschland werden gegenwärtig rund 4.463 Wohngruppen mit etwa 38.870 Plätzen betrieben. Mit 67,2 Prozent befinden sich mehr als zwei Drittel der Wohngruppen in privater Trägerschaft. Weitere 31,5 Prozent befinden sich in privater und 1,3 Prozent in kommunaler Trägerschaft.

Darüber hinaus befinden sich im Segment der Wohngruppen 253 neue Wohngruppen bereits im Bau, durch die 2.387 neue Wohnungen entstehen sollen. In die Planung wurden bereits 336 Standorte für Wohngruppen aufgenommen, die ebenfalls 2.900 Plätze zur Verfügung stellen sollen.

Voraussetzungen pro Bundesland

Die rechtlichen Grundlagen für ambulante Wohngemeinschaften variieren von Bundesland zu Bundesland. Haben einige Bundesländer Vorgaben zu Platzzahl sowie räumliche Nähe zu anderen Versorgungsformen beispielsweise stationärer Pflege, geben andere Bundesländer kaum Vorgaben.

Jedoch gibt es in allen Bundesländern Regelungen zur der Organisationform. Diese können wie folgt kategorisiert werden:

  • Trägergetragen
  • Selbstorganisiert Wohngruppen
  • Auftraggebergemeinschaft

Trägergetragen: Unterschiedliche Träger (Privatwirtschaftliche Träger, Wohlfahrtsverbände oder Kommunale Träger) können Betreute Wohngruppen errichten und betreiben.

Selbstorganisiert Wohngruppen: Hierbei schließen sich Menschen mit ähnlichen Bedürfnissen und Interessen zu einer Wohngruppe zusammen und organisieren ihre Betreuung und den Alltag weitgehend eigenständig. Sie können externe Dienstleister für Pflege und Betreuung hinzuziehen.

Auftraggebergemeinschaft: Bei einer Auftraggebergemeinschaft schließen sich die Menschen wie bei einer selbstorganisierten Wohngruppe zusammen und beauftragen eine Auftraggebergemeinschaft. Dies können sowohl Angehöriger, Betreuer als auch Dritte sein. Dieses Gremium ist für die Organisation der Wohngruppe verantwortlich, sie kann über die Wahl des Pflegedienstes, über Neueinzüge in die Wohngruppe und über jegliche Fragestellungen in der Wohngruppe entscheiden.

Bundesländer im Vergleich

Einige Bundesländer haben konkrete Vorgaben bezüglich der Platzzahlen in Wohngruppen. Im Folgenden haben wir einen Blick darauf geworfen, wie viele Wohngruppen diese Vorgaben im jeweiligen Bundesland erfüllen (Angabe in %). Auffallend ist, dass in Berlin die Anzahl an Wohngruppen, die den Angaben zur Platzzahl entsprechen, am höchsten ist. Auch in Bayern entsprechen dreiviertel der Wohngruppen den Vorgaben zur Platzzahl. Anders sieht es etwa in Sachsen aus, wo nur ein Drittel der Wohngruppen maximal 9 Plätze haben und somit den Vorgaben entsprechen.

wdt_IDBundeslandVorgabe PlatzzahlAnzahl WohngruppenStandorte nach VorgabeStandorte, die Platzzahl einhalten (Angaben in %)
1Baden-Württembergmax. 1233018255.2%
2Bayernmax. 1247335675.3%
3Berlinmind. 3, max. 1254944280.5%
4Hamburgmind. 3, ab 11 Plätzen gelten Heimanforderungen503774.0%
5Mecklenburg-Vorpommernmax. 121499463.1%
6Niedersachsenmax. 1239827168.1%
7Nordrhein-Westfalenmax. 12, max. 24 pro Gebäude1.21584969.9%
8Rheinland-Pfalzmind. 3, max. 12, max. 24 pro Gebäude15411474.0%
9Saarlandmind.6231043.5%
10Sachsenmax. 92287231.6%
BundeslandVorgabe PlatzzahlAnzahl WohngruppenStandorte nach VorgabeStandorte, die Platzzahl einhalten (Angaben in %)

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