Wie viele gibt es, wie viele Kunden haben sie durchschnittlich, wie werden sie vergütet und wer stellt die Qualität sicher?

Anzahl ambulanter Pfegedienste in Deutschland

Der Trend zur vermehrten Inanspruchnahme ambulanter Pflege spiegelt sich bei der Entwicklung der Anzahl ambulanter Pflegedienste wieder (s. Abb.). Die aktuellsten Daten des statistischen Bundesamtes von 2011 geben 12.349 zugelassene Pflegedienste an, während hingegen der AOK Pflege-Navigator im Internet aktuell auf 13.526 eingetragene Pflegedienste verweist (AOK-Bundesverband GbR, 2012).

Die nähere Betrachtung der Daten zeigt, dass Pflegedienste mit mehreren Standorten oder Tochtergesellschaften mit eigener IK-Nummer die Anzahl der Pflegedienste in der Datenbank höher erscheinen lassen. Nach  Einschätzung von Sebastian Meißner,  Verantwortlicher von pflegedatenbank.com, gibt es in Deutschland ca. 13.000 Pflegedienste. Laut Gründungsradar der pflegedatenbank.com wurden alleine im Juli 30 neue Pflegedienste geründet.

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Wie hoch ist der Anteil privater Pflegedienste im Pflegemarkt?

Ausgehend von den 12.349 Pflegediensten im Jahr 2011 waren 63 % in privater Trägerschaft, 36 % freigemeinnützig und 1 % öffentlich. Durchschnittlich betreuten die Pflegedienste 47 Pflegebedürftige, was seit 2003 einen Anstieg von 4,6 Kunden entspricht. Die Bedeutung der ambulanten Versorgung hätte nach Aussage der Pflegestatistik 2011 zugenommen, da insgesamt 4 % mehr Pflegebedürftige im Vergleich zu 2009 durch Pflegedienste versorgt würden (Statistisches Bundesamt, 2013). In den Ballungszentren entsteht aufgrund der hohen Dichte an Pflegediensten ein zunehmender Konkurrenzkampf um Kunden und Mitarbeiter. (Siehe „Konkurrenzanalyse ambulanter Pflegedienste“)

Welche Leistungen bieten ambulante Pflegedienste an?

Pflegedienste werden mittels eines Leistungskomplexsystems oder nach Zeitkontingenten vergütet. Bei Ersterem werden Leistungen, die miteinander zusammenhängen zu einem Leistungskomplex definiert. Die Höhe der Vergütung für einen Leistungskomplex hängt mit dem dafür vordefinierten Zeitaufwand zusammen. Bei einem Zeitkontingent wird für die vereinbarte Zeit bezahlt, in der individuell entschieden werden kann, welche Leistungen erbracht werden sollen. Ein Großteil der Pflegedienste erbringt sowohl Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI), als auch der Krankenversicherung (SGB V). Für die Leistungen der häuslichen Krankenpflege muss eine ärztliche Verordnung für den Bereich der Grundpflege vorliegen. So soll eine ärztliche Behandlung sichergestellt und ein Krankenhausaufenthalt vermieden werden. Für die Leistungen der Pflegeversicherung muss keine ärztliche Verordnung vorliegen. Über die Vergütung wird in beiden Fällen auf Landesebene zwischen Kranken- oder Pflegeversicherung und dem Leistungsanbieter direkt oder dem jeweiligen Verband verhandelt. Dies führt zu einer Vielzahl von Verträgen und bundesweit unterschiedlichen Vergütungen (Schäffer & Wingenfeld, 2011).

Qualitätssicherung im ambulanten Pflegemarkt

Für die Qualitätssicherung führt der MDK Prüfungen nach SGB XI §114 von ambulanten Pflegediensten durch. Einen Prüfauftrag erhält der MDK von den Landesverbänden der Pflegekassen, die den Prüfgegenstand, den Prüfumfang und die Prüfart definieren. Der Pflegedienst ist dazu verpflichtet die unangemeldete Durchführung der Prüfung zu ermöglichen. Der MDK vergibt auf Grundlage von 49 Bewertungskriterien eine Gesamtnoten zwischen eins und vier und stellt die Daten nach der Transparenzvereinbarung für die Veröffentlichung zur Verfügung. Dadurch wird der Wettbewerb bezüglich der Qualität verstärkt (MDK-Medizinischer Dienst der Krankenversicherung, k.A.). In der Kritik steht der Mehraufwand für die ambulanten Pflegedienste bei den knappen Ressourcen und die Bewertungsmethoden bezüglich der Validität, Objektivität und Reliabilität (siehe Artikel “Die MDK-Noten in der Kritik“).

Quellen:

  • AOK-Bundesverband GbR. (2012). Pflegedienst-Navigator. Abgerufen am 14. 11 2012 von Pflegedienst-Navigator
  • Statistisches Bundesamt. (2013). Pflegestatistik 2011. Wiesbaden: Statistisches Bundesamt. S.10
  • Schäffer, D., & Wingenfeld, K. (2011). Handbuch Pflegewissenschaften. Weinheim und München: Juventa Verlag. S.496
  • MDK-Medizinischer Dienst der Krankenversicherung. (k.A.). Wir über uns: Aufgaben und Leistungen. Abgerufen am 28. 03 2013 von http://www.mdk.de/317.htm