Für das Segment des Betreuten Wohnens mangelt es an einer allgemein gültigen Legaldefinition, sodass unter diesem Begriff eine Vielzahl an Wohn- und Pflegeangeboten verstanden werden kann. Vereinfacht lässt sich sagen, dass Bewohnerinnen und Bewohnern eines Betreuten Wohnens eine abgeschlossene Wohneinheit mit eigenem Sanitär- und Küchenbereich zur Verfügung steht und zu den Grundleistungen (z.B. Hausnotrufsystem, Hausmeister) auch Wahlleistungen (Hauswirtschaftliche Leistungen, Mahlzeitendienste, Pflegeleistungen) hinzugebucht werden können.
Über den Autor: Yannic Borchert
Mein Name ist Yannic Borchert und als studierter Journalist erzähle ich seit Anfang 2018 die Geschichten, die hinter den Daten verborgen liegen. Mit meinen Analysen und Artikeln bringe ich Sie an den Puls der Pflege.
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