Für das Segment des Betreuten Wohnens mangelt es an einer allgemein gültigen Legaldefinition, sodass unter diesem Begriff eine Vielzahl an Wohn- und Pflegeangeboten verstanden werden kann. Vereinfacht lässt sich sagen, dass Bewohnerinnen und Bewohnern eines Betreuten Wohnens eine abgeschlossene Wohneinheit mit eigenem Sanitär- und Küchenbereich zur Verfügung steht und zu den Grundleistungen (z.B. Hausnotrufsystem, Hausmeister) auch Wahlleistungen (Hauswirtschaftliche Leistungen, Mahlzeitendienste, Pflegeleistungen) hinzugebucht werden können.