Immer mehr Menschen werden pflegebedürftig – zur Einordnung der Pflegebedürftigkeit helfen dabei die Pflegegrade 1 bis 5, die auch die Höhe der finanziellen Zuschüsse von Seiten der Pflegekasse festlegt. Laut amtlichen Zahlen verteilt sich die Pflegebedürftigkeit im Jahr 2019 wie folgt:

Auswertung Pflegegrade - Amtliche Statistik
  • 7,2 Prozent aller Pflegebedürftigen mit Pflegegrad haben Pflegegrad 1: 298.117
  • 43,5 Prozent aller Pflegebedürftigen mit Pflegegrad haben Pflegegrad 2: 1.796.006
  • 29,5 Prozent aller Pflegebedürftigen mit Pflegegrad haben Pflegegrad 3: 1.215.758
  • 13,9 Prozent aller Pflegebedürftigen mit Pflegegrad haben Pflegegrad 4: 573.145
  • 5,9 Prozent aller Pflegebedürftigen mit Pflegegrad haben Pflegegrad 5: 241.643

Um ein noch besseres Bild der Pflegebedürftigkeit zu erhalten, analysierte die Redaktion die Angaben des Pflegegradrechners. Hier wird im Besonderen die Punktzahl in den einzelnen Pflegegraden betrachtet – hier zeigt sich, dass gerade in den Pflegegraden 1 und 2 ein großer Teil der Einstufungen relativ nahe am nächsthöheren Pflegegrad gelegen sind. Eine Verteilung, die jedoch mit steigendem Pflegegrad immer weiter abnimmt. Letztlich ist sogar ein Viertel jener Nutzer, die noch nicht berechtigt sind, einen Pflegegrad zu erhalten nicht mehr weit von eben jenem Punkt entfernt.

Auswertung Pflegegrade - Einordnung Abstufung und Aufstufung

Sie interessieren sich für die komplette Auswertung des Pflegegradrechners und die Verteilung der Antworten in den einzelnen Modulen? Diese können Sie hier nachlesen.