Wie das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mitteilt, ist die neue Investitionskostenförderung des Freistaats Bayern für stationäre Pflegeplätzeist jetzt gestartet. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml hingewiesen. Bayern zählt, laut dem Bauradar von pflegemarkt.com zu den Bundesländern mit den am wenigsten in Bau und in Planung befindlichen Pflegeheimbetten je 10.000 Einwohner ab 75 Jahren. Huml betonte: “Mit unserem Förderprogramm\’PflegesoNah\’ wollen wir nicht nur neue Pflegeplätze schaffen, sondern auchbestehende Plätze weiterentwickeln. Anträge können jetzt gestellt werden. Ziel ist es,allein im Jahr 2020 bis zu 1.000 Pflegeplätze zu fördern. Im aktuellen Doppelhaushalt2019/20 sind rund 120 Millionen Euro veranschlagt.”

Besonders in Baden-Württemberg zeigt sich, aufgrund der neuen Einzelzimmerquote im Heimgesetz ein starker Boom an Bauvorhaben.

Die Ministerin unterstrich: “Mit der Förderung wollen wir nicht nur dendemenzsensiblen Umbau oder die Modernisierung voranbringen, sondern auch dieSchaffung von neuen Pflegeplätzen und Begegnungsstätten. Damit ist eine Abkehrvom klassischen Pflegeheim verbunden, das ausschließlich Dauerpflege anbietet.”

Huml erläuterte: “Denn besonders unterstützen wir dabei Pflegeheime mit kleinenWohngruppen, die sich auf die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz ausrichten undin den sozialen Nahraum öffnen. Das kann Kurzzeit-, Tages- oder Nachtpflegeplätzeumfassen, aber auch zum Beispiel einen offenen Mittagstisch, haushaltsnaheDienstleistungen oder eine Begegnungsstätte. Besonders fördern möchten wir auchkleinteilige pflegerische Angebote.”

Huml fügte hinzu: “Gerade in kleineren Gemeinden oder im ländlichen Raum könnensolche Angebote sinnvoll sein. Unsere neue Förderung ermöglicht beispielsweiseambulant betreute Wohngemeinschaften mit einer räumlich getrenntenBegegnungsstätte in einem Gebäude.”

Die Ministerin ergänzte: “Mit der Förderung wollen wir insbesondere auch pflegerischeAngebote im Kurzzeitwohnen für jüngere Pflegebedürftige finanziell unterstützen.Insgesamt brauchen wir stimmige Angebote, die Wohnen, soziale Kontakte,Unterstützung und Pflege miteinander verbinden, die eine Versorgung in den eigenenvier Wänden durch individuelle Pflege- und Hilfearrangements möglich machen.Umfassende Versorgungskonzepte fördern darüber hinaus die Teilhabeunterstützungsbedürftiger Menschen und tragen zur Entlastung von pflegenden Angehörigen sowie sonstigen nahestehenden Personen bei.”

Pflegeheime, die sich ins Quartier öffnen, sollen höher gefördert werden. Für Heime, die sich öffnen, ist eine Förderung in Höhe von bis zu 60.000 Euro proDauerpflegeplatz möglich, ansonsten 40.000 Euro – höchstens jedoch 90 % derförderfähigen Baukosten. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch als Festbetragsförderung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Bei Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen handelt es sich um eine Anteilsfinanzierung. Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem der nachgewiesene Bedarf an Pflegeplätzen oder Begegnungsstätten, die sozialräumliche Planung (zum Beispiel basierend auf einem Seniorenpolitischen Gesamtkonzept), eine fachliche Konzeptionsowie eine abgeschlossene bauliche Planung. Die genauen Voraussetzungen sind in der Richtlinie zur investiven Förderung von Pflegeplätzen sowie der Gestaltung von Pflege und Betreuung im sozialen Nahraum (Förderrichtlinie PflegesoNah) geregelt, die (rückwirkend zum 20. November 2019) am 4. Dezember 2019 in Kraft getreten ist.

Neben der geplanten Richtlinie sind die allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen Grundlage der Förderung (z.B. derVerwaltungsvorschriften zu Art. 44 der Bayerischen Haushaltsordnung – BayHO). Anträge für die Förderung können jetzt an das für den Vollzug des Programmszuständige Landesamt für Pflege gerichtet werden. Die entsprechende Förderrichtliniewurde im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht (siehe Internet unterhttps://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2019-510/). Nähere Informationen sind unter www.pflegesonah.bayern.de abrufbar.

(Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege)