Die Lebenshilfe-Pflegegesellschaft im Landkreis Altenkirchen mbH, eine 100-prozentige Tochter des Vereins Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. im Landkreis Altenkirchen/ Ww., hat am 4. März 2024 beim Amtsgericht Betzdorf einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Am 5. März wurde der Betzdorfer Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Dr. Markus Rödder zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Die Pflegegesellschaft betreibt eine Pflegeeinrichtung mit vollstationärer Pflege (72 Plätze) sowie einer Tagespflege (14 Plätze) für Menschen ab 60 Jahren mit Pflegegrad, unabhängig davon, ob sie mit oder ohne Behinderung leben. Wegen des eklatanten Fachkräftemangels in der Pflege konnte im Pflegedorf in Flammersfeld die für einen wirtschaftlichen Betrieb notwendige Belegung nicht erreicht werden. „Wir bedauern die sich daraus ergebenen Unsicherheiten für die Bewohnerinnen und Bewohner des Pflegedorfs und ihre Angehörigen sehr und arbeiten jetzt gemeinsam mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter an einer tragfähigen Lösung“, so Geschäftsführer Nikolaus Perlepes. Das Pflegedorf in Flammersfeld wurde im Januar 2020, kurz vor Ausbruch der Corona-Pandemie, eröffnet. Im Pflegedorf sind ca. 50 Mitarbeiter beschäftigt.

Anders als bei der Pflegegesellschaft ist die finanzielle Situation des Vereins Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. im Landkreis Altenkirchen/ Ww. und seiner weiteren drei Tochtergesellschaften – der Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen/Ww. GmbH, der Westerwald-Werkstätten GmbH und der GSB Gesellschaft für Service und Beschäftigung im Westerwald mbH – solide und stabil. Die finanzielle Schieflage der Pflegegesellschaft wird somit nicht auf die übrigen Einrichtungen und Dienste der Lebenshilfe Altenkirchen durchschlagen.

Dr. Markus Rödder: „Ich werde mir jetzt vor Ort einen Überblick über die aktuelle Lage der Pflegeeinrichtung verschaffen und gemeinsam mit dem Geschäftsführer alle Optionen zur Zukunft der Pflegegesellschaft ausloten. Die Löhne und Gehälter der Beschäftigten sind bis Ende Mai 2024 über das Insolvenzgeld abgesichert.“ Bis dahin laufe der Betrieb im Pflegedorf in vollem Umfang weiter. Ziel sei es, allen Bewohnerinnen und Bewohnern, deren Angehörigen und allen Mitarbeitenden möglichst schnell Klarheit über die weitere Entwicklung geben zu können. Rita Hartmann, 1. Vorsitzende des Vereins Lebenshilfe: „Die Lebenshilfe Altenkirchen wird alles in ihren Möglichkeiten stehende tun, um die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen zu unterstützen.“

Die LEBENSHILFE Altenkirchen wurde 1962 von Eltern von Kindern mit Behinderung gegründet. Sie vertritt die Interessen seiner über 400 Mitglieder mit und ohne Behinderung. Annährend 1000 Menschen mit und ohne Behinderung werden direkt von der LEBENSHILFE Altenkirchen durch über 500 Hauptamtliche und etwa 50 Ehrenamtliche unterstützt, gefördert und begleitet. Die Arbeits- und Wirkungsbereiche des Vereins Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. im Landkreis Altenkirchen/ Ww. sind in vier 100-prozentigen Tochtergesellschaften organisiert: die Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen/Ww. GmbH, Lebenshilfe-Pflegegesellschaft im Landkreis Altenkirchen mbH, Westerwald-Werkstätten GmbH und GSB Gesellschaft für Service und Beschäftigung im Westerwald mbH.