Die wachsende Anzahl pflegebedürftiger Menschen in Deutschland, in Verbindung mit einem Mangel an ausreichendem Pflegepersonal, stellt eine der drängendsten Herausforderungen im Gesundheitswesen dar. Vor diesem Hintergrund soll die Personalbemessungsgrenze [1] (PeBeM) dazu beitragen die Qualität der Pflege zu verbessern und knappe Personalressourcen besser zu verteilen.

Die demografische Entwicklung, insbesondere die zunehmende Anzahl älterer Menschen, führt zu einem kontinuierlichen Anstieg der Pflegebedürftigen. Das folgende Diagramm verdeutlicht die drastische Situation. Für den Zeitraum von 2021 bis 2050 wird eine Steigerung der Pflegebedürftigen um 51 % prognostiziert.

Um dieser Problematik zu begegnen, sind langfristige Lösungsansätze und Investitionen seitens der Politik erforderlich. Eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen, eine angemessene Vergütung für Pflegekräfte und gezielte Maßnahmen zur Gewinnung von Nachwuchskräften sind entscheidend. Ein Lösungsansatz zur Bewältigung dieser Problematik besteht in der Einführung des PeBeMs. Das PeBeM, ein Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen, ist zum 01. Juli 2023 in Kraft getreten und löst damit die bisher geltende Fachkraftquote ab.

Die neue Herangehensweise sieht eine bedarfsgerechte Personalplanung vor. Hierzu wird das Personal in drei Qualifikationsstufen eingeteilt (Pflegeassistenten ohne Ausbildung, Mitarbeiter mit einer mindestens 1-jährigen Pflegeausbildung und examinierte Pflegefachkräfte mit einer 3-jährigen Ausbildung). Pflegefachkräfte nehmen zukünftig eine stärker delegierende und koordinierende Rolle wahr, sollen selbst nur noch vorbehaltene Aufgaben nach § 4 Pflegeberufegesetz (PflBG) erfüllen.

Zurzeit befinden wir uns in einer Übergangsperiode, welche bis zum 01. Juli 2025 andauert. Es liegen keine Durchführungsverordnungen für die einzelnen Bundesländer vor. Modellprojekte wurden angestoßen, enden allerdings ebenfalls erst 2025, sodass sich eine Orientierung an diesen in der Praxis schwierig gestalten wird. Zurzeit kann jede Einrichtung entscheiden, ob sie bei der jetzigen Vereinbarung bleibt oder nach PeBeM umstellt, ein bunter Flickenteppich an Lösungen in Deutschland entsteht.

Es fehlt dem Markt nicht nur an Fachkräften, auch Pflegekräfte ohne Ausbildung sind nicht in ausreichender Anzahl vorhanden, um den geforderten Qualifikationsmix zu erfüllen.

Das Problem ist keins der Allokation. Mit der Einführung des PeBeM werden Pflegebetreiber vor eine weitere bürokratische Hürde gestellt, die wichtige Ressourcen binden wird.

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Quellenverzeichnis

[1] Quelle: Rothgang et al. (2020): Abschlussbericht im Projekt Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben gemäß § 113c SGB XI (PeBeM), https://www.gs-qsa-pflege.de/wp-content/uploads/2020/09/Abschlussbericht_PeBeM.pdf; zuletzt zugriffen am 07.11.2023.

[2] Quellen: Statistisches Bundesamt (Destatis) (2023): Pflegevorausberechnung: 1,8 Millionen mehr Pflegebedürftige bis zum Jahr 2055 zu erwarten, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/03/PD23_124_12.html, zuletzt zugegriffen am 13.12.2023; Statistisches Bundesamt (Destatis) (2022): Pflegestatistik – Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung, https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Pflege/Publikationen/Downloads-Pflege/pflege-deutschlandergebnisse-5224001219005.xlsx?__blob=publicationFile, zuletzt zugegriffen am 13.12.2023.