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Kippbegrenzungseinrichtung zum Begrenzen einer Kippbewegung eines Stuhles

Patentradar: Patent für eine

Anmelder des am 03.08.2016 angemeldeten und am 07.02.2018 veröffentlichten Patents über die Kippbegrenzungseinrichtung zum Begrenzen einer Kippbewegung eines Stuhles ist die Domicil Bern AG – ein Pflegeheimbetreiber aus der Schweiz.

Bei dem Patent handelt es sich um “wenigstens zwei Befestigungselemente zur Befestigung an einem Stuhl”, sowie “einem drehbar von den befestigungselementen gehaltenen Schwenkträgers”, in Kombination mit “wenigstens einem Abstützbein, das drehfest mit dem Schwenkträger verbunden und an seinem von dem Schwenkträger abgewandten Fußende mit einem Versatzhilfsmittel ausgerüstet ist, und Schwenkbegrenungsmitteln, die zur Begrenzung der Schwenkbewegung des Schwenkträgers eingerichtet sind”.

Die Erfindung, die an einem handelsüblichen vierbeinigen Stuhl mit Rückenlehne angebracht wird, soll Stürze bei Wippen mit dem Stuhl verhindern. In “dem Domicil Kompetenzzentrum Demenz Bethlehemacker wurde festgestellt, dass ein solches Wippen auch vielen Erwachsenen Spaß macht. Dies gilt insbesondere für erwachsene Personen mit Gehirner- krankungen, wie beispielsweise Menschen mit einer mittleren bis schweren Demenz. Ein Sturz kann jedoch gerade bei Erwachsenen schlimme Folgen haben.”

Daher ist es die “Aufgabe der Erfindung (…) eine Kippbegrenzungseinrichtung und einen Stuhl der eingangs genannten Art bereitzustellen, mit denen Stürze beim Wippen sicher vermieden werden können.” Dafür löst die Erfindung diese Aufgabe “ausgehend von der eingangs genannten Kippbegrenzungseinrichtung dadurch, dass eine Ausschwenkbegrenzung eine sich in eine Längsrichtung erstreckende Ausschwenkbegrenzungsstange umfasst, die mit ihrem Anlenkende drehbar an einem Befestigungselement befestigt ist und ein Langloch aufweist, wobei sich ein fest mit einem zugeordneten Abstützbein verbundener Anschlagbolzen durch das Langloch hindurch erstreckt.”

Veröffentlichungsnummer: EP 3 278 690 B1