Nicht nur in der Medizin kommt es regelmäßig zu neuen Erfindungen, die das Leben und Heilen erleichtern. Auch in der Pflege gibt es noch immer genug Raum für Innovation, der regelmäßig gefüllt wird. Im Patentradar erhalten Sie monatliche Updates über die interessantesten Patentanmeldungen der letzten Zeit.

Pflegebett

Patentradar: Patent für ein Pflegebett

Anmelder des am 05.07.2017 angemeldeten und am 10.01.2019 offengelegten Patents ist Hans-Joachim Kleeberg, vertreten von „Rüger Abel Patent- und Rechtsanwälte“. Ziel von Kleeberg war ein „verbessertes Pflegebett anzugeben“, wie der Patentschrift zu entnehmen ist.

Dafür sollte das von Kleeberg erfundene Pflegebett einen Sockel aufweisen, der „einen verstellbaren ersten Rahmen und einen zweiten Rahmen des Pflegebettes trägt. Der erste Rahmen weist einen Zentralabschnitt, einen Rückenabschnitt, einen Oberschenkelabschnitt sowie einen Unterschenkelabschnitt auf. Der erste Rahmen trägt einen ersten Matratzenteil für den Oberkörper und die Beine des Patienten. Der zweite Rahmen weist einen Fußabschnitt auf und trägt einen zweiten Matratzenteil für die Füße des Patienten. Der zweite Rahmen stützt sich gesondert von dem ersten Rahmen an dem Sockel ab. Der zweite Rahmen ist relativ zu dem Sockel, insbesondere relativ zu dessen Oberseite, höhenverstellbar. Der zweite Rahmen ist besonders bevorzugt getrennt von dem ersten Rahmen höhenverstellbar. Der erste Matratzenteil und der zweite Matratzenteil sind vorzugsweise voneinander getrennte Matratzenteile.“

Diese beiden Rahmen stellen, laut Patentschrift, die Einzigartigkeit des von Kleeberg erdachten Pflegebettes dar.

Veröffentlichungsnummer: DE 10 2017 115 031 A1

Vorrichtung zur Verbesserung der Beweglichkeit im Bett, für in der Bewegung eingeschränkte Personen

Patentradar: Patent für eine Vorrichtung zur Verbesserung der Beweglichkeit im Pflegebett

Inhaber des am 26.09.2018 angemeldeten und am 20.12.2018 bekanntgemachten Patents über eine „Vorrichtung zur Verbesserung der Beweglichkeit im Bett, für in der Bewegung eingeschränkte Personen“ sind Wilhelm Albers und Helmut Möring.

Das Patent soll eine verbesserte Möglichkeit für bettlägrige Patienten bieten sich im Bett besser zu bewegen. Laut Patentschrift haben Betten, in denen „n der Bewegung eingeschränkte Personen liegen, vielfach einen „Galgen“ mit entsprechendem Haltegriff. Dieser Galgen ist entweder am Bett angebaut oder wird als eigenständiger Ständer am Bett aufgestellt. Sofern diese Personen noch Kraft in den Armen haben, erlaubt diese Vorrichtung den Personen sich selber anzuheben und sich eingeschränkt in eine andere Position zu bringen. Da man am Haltegriff des Galgens aber nur Kraft in vertikale Richtung ausüben kann, kann man sich zwar anheben, man hat aber nur sehr eingeschränkt die Möglichkeit, sich von einer Körperseite auf die andere zu drehen, d.h. man kann sich nur sehr eingeschränkt seitlich oder nach vorne bzw. nach hinten ziehen, noch sich abstützen. Hierdurch ist auch das Aufstehen erschwert.

Dieses Problem löst die Patentschrift dadurch, dass die Vorrichtung eine Kraftausübung nicht nur in einer Richtung, so wie beim Galgen (hauptsächlich vertikal) oder bei einer Mobilisierungs- oder Aufstehhilfe (hauptsächlich horizontal), sondern in allen Richtungen zulässt. So kann die Person sich mit eigener Kraft von der einen auf die andere Körperseite hangeln, leichter aus dem Bett herauskommen und auch Pflegern bei der Versorgung besser unterstützen.

Hierzu wird Laut Patentschrift ein Bügel in Form z.B. eines Halbkreises oder ähnlich, dessen Abmessungen auf die Körpergröße und Armlänge der Person und die Abmessungen des Bett optimiert ist, über dem Bett angebracht. Er wird so befestigt, dass zwischen Bett und Bügel keine Relativbewegung möglich ist und er Kräfte in alle Richtungen aufnehmen kann.

Veröffentlichungsnummer:DE 20 2018 004 482 U1