Teilstationäre Pflege umfasst Leistungen der Tages- oder Nachtpflege. Sie kann die ambulante und häusliche Pflege ergänzen, wenn diese nicht in ausreichendem Umfang möglich ist. Einen Anspruch auf teilstationäre Pflege haben nach §41 SGB XI Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5.
Über den Autor: Yannic Borchert
Mein Name ist Yannic Borchert und als studierter Journalist erzähle ich seit Anfang 2018 die Geschichten, die hinter den Daten verborgen liegen. Mit meinen Analysen und Artikeln bringe ich Sie an den Puls der Pflege.
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